Wilder Streik
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Als wilder Streik wird eine kollektive Arbeitsniederlegung ohne vorherigen Aufruf durch die Gewerkschaft bezeichnet. Ein solcher Streik ist nach geltender deutscher Rechtsauffassung rechtswidrig, denn er wird von keiner tariffähigen Partei geführt; es handelt sich dann um eine bloße Arbeitsverweigerung, gegen die der Arbeitgeber individualrechtlich vorgehen kann (Abmahnung, Kündigung). Allerdings kann die Gewerkschaft einen solchen Streik nachträglich übernehmen und somit rechtfertigen.
Diese Rechtsauffassung ergibt sich aus den Verfassungen des Arbeitsgerichtsgesetzes. Siehe auch Arbeitsgerichtsgesetz / Allgemeine Vorschriften / §2.
Wilde Streiks werden häufig nicht nur von den Unternehmen, sondern auch von den Gewerkschaften als Bedrohung empfunden, da sie sich (wenigstens tendenziell) der Kontrolle der Gewerkschaftsbürokratien entziehen. Sie werden deshalb auch als selbständige Streiks bezeichnet. Der größte wilde Streik in der neueren europäischen Geschichte war der Mai 68 in Frankreich. Besonders viele wilde Streiks gab es auch in Italien am Ende der 1960er und in den 1970ern. In Italien entstand damals die Theorie des Operaismus und es wurde der Begriff der Arbeiterautonomie geprägt. Im Englischen wird ein wilder Streik als wildcat strike bezeichnet. Von den Anhängern dieser Kampfform werden wilde Streiks als Mittel und Ausdruck der Selbstorganisierung der Streikenden gesehen.
[Bearbeiten] Zitat
"Heute sind die wilden Streiks die einzigen wirklichen Klassenkämpfe der Arbeiter gegen den Kapitalismus." Anton Pannekoek - 5 Thesen über den Kampf der Arbeiterklasse gegen den Kapitalismus