Diskussion:Wohnfläche
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Die II. BV gibt es nicht mehr - also auch keine aktuelle Fassung - es gibt nur noch die Wohnflächenverordnung!--Delorian 07:02, 15. Sep 2006 (CEST)
Kann es sein, dass dies für die Schweiz gilt? Wenn sich jemand auskennt, kann das ja mit eingebaut werden: Zur Bruttowohnfläche werden alle innerhalb einer Wohnung liegende Wohnräume, Gänge, Treppen und Nutzräme gezählt. Unbewohnbare Räume wie Keller und Dachboden sowie Treppen und Balkone und Terrassen zählen nicht dazu. --Okatjerute Disku Bewertung 19:36, 11. Dez. 2006 (CET), der dies etwas umformuliert aus einem anderen Artikel kopiert hat