Zivilstreife
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Zivilstreife (teilweise Zivile Einsatzgruppe - ZEG, Fahndungs- und Kontrolltrupp, Zivile Aufklärungsgruppe) bezeichnet eine Arbeitsweise der Polizei, bei der die Polizeieigenschaft nicht erkennbar ist.
Die zunächst nicht offenbarte berufliche Eigenschaft der Zivilkräfte (Polizeieigenschaft) gründet auf polizeitaktischen Überlegungen, z.B. für eine Observation. Beim Einsatz uniformierter Kräfte bei einer Observation würde der polizeiliche Zweck der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in vielen Einsätzen nicht möglich.
Polizeifahrzeuge sind neutral lackiert und tragen Tarnkennzeichen. Die Beamten treten in bürgerlicher Kleidung auf, wobei es auch Zivilstreifen gibt, die zwar zivile Fahrzeuge fahren, die Personen jedoch uniformiert sind. Der Personenschutz, Gewerbebeamte der Polizei und die Kriminalpolizei und viele andere arbeitet immer zivil, gehört aber nicht zur Zivilstreife.
Zivilstreifen sind meist eine Gruppe innerhalb einer Polizeiinspektion. Die in der Regel fest eingeteilten Streifenpartner, die aus Polizeivollzugsbeamten der Schutzpolizei bestehen, leisten Schichtdienst und arbeiten zeitlich analog (jedoch zeitversetzt) zu den Dienstgruppen.
Ihre Aufgabenbereich besteht vor allem aus der Strafverfolgung im Rahmen von Einsätzen, dem Streifendienst und der Observation von Personen und Objekten sowie dem Vollzug von Haftbefehlen.