Zollfahndungsdienst
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Der deutsche Zollfahndungsdienst gehört zur Bundeszollverwaltung und ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Er besteht aus dem Zollkriminalamt (ZKA) und den Zollfahndungsämtern.
Dem ZKA ist die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) als Spezialeinheit unterstellt, den Zollfahndungsämtern die Unterstützungsgruppe Zoll (UGZ), die Observationseinheiten Zoll (OEZ), Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) sowie die Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER, Zusammenarbeit Polizei/Zoll)
Der Zollfahndungsdienst arbeitet auf Grundlage des Zollkodex, der Zollkodex-Durchführungsverordnung, des Zollfahndungsdienstgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung, sowie einer weiteren Vielzahl von Steuer- und Strafgesetzen und kann als „Kriminalpolizei der Zollverwaltung“ verstanden werden. Allerdings ist der Zollfahndungsdienst Teil der Finanzverwaltung des Bundes und seine Beschäftigten sind keine Polizei- sondern Zollbeamte in der Eigenschaft als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
[Bearbeiten] Weblinks
- Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
- Kontrollgremium des Bundestages nach § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG-Gremium
- www.zoll.de
- Das Zollfahndungsamt auf www.zoll.de
- www.zollkriminalamt.de
- ZUZ bei Sondereinheiten.de
- infolinks.de - Zollfahndung und Zollkriminalamt - Die unbekannten und unterschätzten Polizeien