Zugrundeliegende Form
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Die zugrundeliegende Form bezeichnet in der Phonologie die phonologische Form eines Lexems, wie sie vor der Anwendung einer phonologischen Regel besteht. Die Morphophonologie geht davon aus, dass stets eine zugrundeliegende Form existiert, aus welcher nach Anwendung allgemeiner phonologischer Regeln die lexikalischen Alternationen generiert werden.
[Bearbeiten] Beispiel
- Für das deutsche Wort Hauses (Plural von Haus) gilt als zugrundeliegende Form /haʊz/.
- Bei der Lemmatisierung wird manchmal die Flexionsendung des letzten Elements der zugrundeliegenden Form angehängt wie bei "AGen" für "Aktiengesellschaften"
Siehe auch: Metaphysik (Aristoteles), Allomorph
[Bearbeiten] Quellen
- Helmut Glück (Hsg), Metzler-Lexikon Sprache, 2000