Ökonomische Analyse des Rechts
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Die ökonomische Analyse des Rechts stellt neben
- soziologischen,
- philosophischen oder
- psychologischen
Untersuchungen eine weitere Analysemethode des Rechts dar. Dabei bilden bestimmte Verhaltensannahmen' den Ausgangspunkt. Diese erlauben dem Beobachter Aussagen über die aus den untersuchten Normen resultierenden Wirkungen. Darüber hinaus werden in einem weiteren Schritt die aus positiver Analyse gewonnenen Ergebnisse unter Zuhilfenahme des Effizienzkonzeptes normativ bewertet.
Terminologisch wird die ökonomische Analyse des Rechts nicht einheitlich abgegrenzt. Die Spanne reicht von Definitionen wie die „Überprüfung des Rechts auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen“ oder das „Erforschen von Entscheidungswirkungen und Verteilungsfolgen von Rechtsetzungen“ bis zu Definitionen, nach denen sich die ökonomische Analyse des Rechts „dem Verständnis und der Würdigung eines historischen, gegenwärtigen oder geplanten Rechtsbereiches unter Berücksichtigung ökonomischer Sprache und Modelle und darauf basierender Hypothesen“ widmet.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Ursprünge
Die Ursprünge der ökonomischen Analyse des Rechts gehen zurück bis zu den Klassikern. Schon Smith beschrieb in seinem berühmten Werk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ die Anreizwirkung von Gesetzen. Sein Zeitgenosse Hume sah Gesetze in einer Welt knapper Ressourcen als ein Ensemble von Prinzipien, die die Wirtschaftssubjekte befolgen, um Kooperationen zu ermöglichen. Auch Bentham untersuchte, wie sich Akteure angesichts rechtlicher Anreize verhalten und evaluierte die Ergebnisse nach dem Kriterium der sozialen Wohlfahrt. All diese Untersuchungen führten jedoch zu keiner systematischen Rechtsanalyse mit Hilfe ökonomischer Verhaltensannahmen.
[Bearbeiten] Erste Welle
Erst im 19. Jahrhundert wurde der Versuch unternommen, ein derartiges Rechtsverständnis zu erreichen. Marx und andere Vertreter kritisierten die bis dahin vorherrschende Auffassung, dass Eigentumsrechte naturrechtlich unbeeinflussbar gegeben sein. Sie kamen zur Erkenntnis, dass Eigentumsrechte gemäß ökonomischen und sozialen Gegebenheiten zugewiesen werden und deshalb durch Rechtsgestaltung modifizierbar sind.
[Bearbeiten] Zweite Welle
Der Durchbruch der auch als law and economics approach bezeichneten Forschungsrichtung gelang erst mit der „zweiten Welle“ in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Eingeleitet wurde die zweite Welle durch den berühmten Aufsatz von Coase „The Problem of Social Cost“. Hier zeigte er, dass staatliche Interventionen nicht immer effizient sind. Sind Eigentumsrechte frei transferierbar und existieren keine Transaktionskosten, so werden unabhängig von der Erstzuordnung der Ressourcen die Marktkräfte eine effiziente Umverteilung bewirken. Nach wie vor konzentriert sich die deutschsprachige Rechtswissenschaft vor allem auf zivil- und strafrechtsökonomische Analysen, wenngleich seit kurzem vermehrt auch das öffentliche Recht Gegenstand der Untersuchungen ist (Verwaltungsrechtsökonomik).
[Bearbeiten] Methode
Methodisch bedient sich die ökonomische Analyse des Rechts des ökonomischen Verhaltensmodells als Instrument der Folgenermittlung sowie wohlfahrtsökonomischer Effizienzkriterien als Instrument der Folgenbewertung.
[Bearbeiten] Folgenermittlung
Das ökonomische Verhaltensmodell beschreibt einen rational und eigennützig handelnden Modellmenschen, den so genannten homo oeconomicus. Dieses Verhaltensmodell wurzelt in der Neoklassik, als angenommen wurde, dass sich die Wirtschaftssubjekte rational verhalten, vollständig informiert sind, Eigentumsrechte umfassend definiert sind und es keine Transaktionskosten gibt.
[Bearbeiten] Folgenbewertung
Der wesentliche Vorteil des ökonomischen Verhaltensmodells ist, dass es das Verhalten vorhersehbar macht. Daher können durch die Prognose des individuellen Verhaltens die Folgen der Gesetzesänderung bestimmt werden. Im nächsten Schritt wird dann diese Gesetzesänderung bewertet. Dies geschieht mit dem Kriterium der Effizienz, wobei unter Effizienz zumeist die Pareto-Effizienz oder die Effizienz im Sinne von Kaldor/Hicks verstanden wird.
[Bearbeiten] Literatur
Posner: Economic Analysis of Law
[Bearbeiten] Siehe auch
Siehe auch: Posner
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.verwaltungsrechtsoekonomik.de Umfassendes wissenschaftliches Forum zur ökonomischen Analyse des öffentlichen Rechts