Österreichisches Parlament
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Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern,
- dem Nationalrat und
- dem Bundesrat.
Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beträgt vier Jahre, dieser wird durch allgemeine Wahlen bestimmt. Im Gegensatz zum deutschen Bundestag hat der Nationalrat die Möglichkeit, sich selbst aufzulösen. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung, er besitzt praktisch die gesamte legislative Macht.
Der Bundesrat wird seit 1920 von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) entsprechend der Stimmengewichtung beschickt. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein suspensives (aufschiebendes) Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann.
Nationalrat und Bundesrat bilden zusammen die Bundesversammlung, die einige wichtige verfassungsrechtliche Kompetenzen hat, vor allem hinsichtlich der Angelobung des Bundespräsidenten.
Das Parlament tagt im Parlamentsgebäude von Theophil von Hansen. Weiters werden zwei Gebäude in der Reichsratsstraße und das Palais Epstein an der Ringstraße vom Parlament genutzt.
[Bearbeiten] Literatur
- Gertrude Aubauer: Hohes Haus, Possen, Pannen, Pointen. Verlag Ueberreuter, 2001, ISBN 3-8000-3804-8
- Wilhelm F. Czerny, Konrad Atzwanger: Das österreichische Parlament – zum Jubiläum des 100jährigen Bestandes des Parlamentsgebäudes. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1984, ISBN 3-7046-0027-X
- Gustav Kolmer: Parlament und Verfassung in Österreich. Band 1-8, Wien 1902-1914