Übersicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Übersicherung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Übersicherung tritt ein, wenn eine Sicherheit (Grundschuld, Hypothek, Hinterlegung, Sicherungsabtretung etc.) für eine Forderung höher ist als die Restschuld (ggf. zuzüglich Zinsen und Kosten).
Grundsätzlich soll mit der Sicherheit nur die eigentliche Schuld gesichert werden. Für ein Darlehen von 100.000 € wird beispielsweise eine Hypothek in der selben Höhe ins Grundbuch eingetragen. Wenn der Schuldner an den Gläubiger nun Raten zahlt tritt eine Übersicherung ein, denn durch die Ratenzahlung wird die Schuld immer geringer der Sicherungsbetrag im Grundbuch bleibt aber bei 100.000 €.
Gegen die Übersicherung hat der Schuldner einen Anspruch auf angemessene Freigabe der Sicherheit, das heißt er kann vom Gläubiger verlangen, dass die Sicherheit auf ein der Schuld angemessenes Maß reduziert wird.
Man unterscheidet zudem zwischen anfänglicher und nachträglicher Übersicherung. Bei einer anfänglichen Übersicherung ist nach der Rechtsprechung des BGH ein solcher Sicherungsvertrag bei Betrachtung des Beweggrundes, des Inhalts und des Zwecks sittenwidrig.
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |