A.C.A.B.
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Für die Vermutungen der Herkunft und das musikalische Aufgreifen gibt es keine Angabe einer (zuverlassigen und allgemein verfügbaren) Quelle. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Mathetes (Diskussion • Beiträge) J-PG eVaLuaTe! / MaL LaCHeN?! 18:11, 26. Nov. 2006 (CET)) Bitte das signieren nicht vergessen.. --J-PG eVaLuaTe! / MaL LaCHeN?! 18:11, 26. Nov. 2006 (CET)
A.C.A.B. steht für die englische Parole „All Cops Are Bastards“ („Alle Polizisten sind Bastarde“).
Die Wurzeln dieser Parole sind nicht klar zurückzuverfolgen. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie ihren Ursprung in der Hooligan- und politisch extremen Szene – sowohl rechts als auch links – hatte. In den späten 80er-Jahren tauchten in der rechten Szene T-Shirts mit ACAB auf, dies ist aber kein Beweis dafür, dass der „Nazi-Kult“ die Geburtstätte von A.C.A.B. war. Heute erfreut sich die Parole in vielen Szenen größerer Beliebtheit. In Deutschland wollte sich die Hooligan-Kleidungsmarke Troublemaker das Kürzel schützen lassen, hat dies aber nicht durchsetzen können, da durch viele "Beweise" der Staatsanwalt entschieden hat, dass seit vielen Jahren Linke Gruppierungen dieses Kürzel verwenden. Aufgrund dessen greifen manche andere Kleidungsmarken auf kodierte Formen von A.C.A.B. zurück wie z. B. Apfel, Citrone, Ananas, Banane, A lways C arry A B ible, Acht Cola Acht Bier (=8 ColaBier), Alle Chemnitzer am Bierstand, Alle Cola Alle Bier, All Cannstatters Are Beautiful, oder 1.3.1.2., wobei die Zahlen den Rang der Buchstaben im Alphabet darstellen sollen. Jedoch wurden Klagen der Firma Troublemaker gegen Mailorder (vor allem der linken Szene) abgewiesen. Es ist nun jedermann erlaubt die Bezeichnung "A.C.A.B." in Zusammenhang mit Szeneklamotten zu verwenden. Dies betrifft Bands wie Contempt, Toxpack oder The Business und auch Mailorder, die z.B. Skinhead A.C.A.B. TShirts verkaufen.
Auch musikalisch wurde die Abkürzung schon in den 1980ern des Öfteren aufgegriffen, so von einer der ersten Oi!-Bands, den 4-Skins aus England (die oftmals als Erfinder der Parole angesehen werden), oder 1981 von der deutschen Punkband Slime (siehe auch: Anarcho-Punk).
Im Jahr 2000 hatte ein deutscher Polizist vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten Klage gegen die Kleidungsmarke Troublemaker eingereicht. Die Anschuldigung lautete Beleidigung. Troublemaker gewann den Prozess jedoch mit der Begründung, dass ein Berufsstand (Polizei) bzw. ein Kollektiv nicht beleidigt werden könne.
Das Tragen des Kürzels kann polizeiliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kommt es beim Zeigen oder Rufen der Kürzelkombination oftmals zu Anzeigen wegen Beleidigung. Dies geschieht vermehrt auf Demonstrationen oder Fußballspielen.