Abschließung Japans
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Die Abschließung Japans (jap. 鎖国 sakoku, wörtlich: Land in Ketten) war die Außenpolitik des Tokugawa-Shōgunates, nach der niemand, weder Ausländer noch Japaner, nach Japan einreisen oder aus Japan ausreisen durfte. Auf Vergehen gegen diese Regelung stand die Todesstrafe. Dies galt von 1641 bis 1853. Der Begriff selbst wurde erst im 19. Jahrhundert geprägt. Die Ausreise aus Japan war noch bis zur Meiji-Restauration illegal.
Einer der wenigen Europäer, die während dieser Zeit illegal nach Japan gelangten, war im Jahr 1708 der italienische Jesuit Giovanni Battista Sidotti.
Der einzige erlaubte Austausch mit dem Ausland lief über Nagasaki ab: Dort gab es den kleinen holländischen Handelsposten auf der künstlichen Insel Dejima, durch den Japan über die westlichen politischen und wissenschaftlichen Entwicklungen auf dem laufenden gehalten wurde. Dies wurde Rangaku (Holländisch-Studien) genannt. Nachdem das Land geöffnet wurde und die Sakoku-Politik zusammenbrach, wurden diese obsolet.
Auch der Chinahandel wurde in Nagasaki abgewickelt. Außerdem wurde über die Provinz Tsushima mit Korea gehandelt, über die Provinz Satsuma mit den Ryūkyū-Inseln.
Außer diesen direkten Handelskontakten über abgelegene Provinzen schickten diese Länder regelmäßig Gesandtschaften mit Tributzahlungen zum Sitz des Shogun in Edo, die weite Strecken durch Japan reisten. Dadurch hatte auch das einfache Volk eine Chance, einen Blick von den fremden Kulturen zu erhaschen.
Nach dem Ende der Abschottung wurden zahlreiche japanische Studenten (wie Kikuchi Dairoku) zum Studium ins Ausland geschickt und viele Ausländer wurden in Japan angestellt. (Siehe o-yatoi gaikokujin).
Diese Politik endete mit der Konvention von Kanagawa in Reaktion auf die mit Kanonen untermauerten Forderungen des Commodore Matthew Perry.