Absturz (Unfall)
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Ein Absturz ist ein Unfall, der im Gegensatz zum Sturz, Stolpern und Ausgleiten durch einen Fall aus einer erhöhten Position zustande kommt.
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[Bearbeiten] Auftreten
Absturzunfälle treten beispielsweise auf bei
- Arbeiten auf Bauwerken, Gerüsten; Leitern oder anderen erhöhten Standorten
- Benutzung von Fluggeräten (z. B. Unfälle bei Fallschirmspringen)
- Sportarten wie Bergsteigen und Bergwandern (Bergunfall), Gerätturnen, Reiten
- Als Folgereaktion von Panikreaktionen bei Bränden
[Bearbeiten] Folgen
Bereits ein Sturz aus geringen Höhen, z. B. von einer Leiter kann zu schwersten Verletzungen führen. Stürze aus geringen Höhen erlauben kein Abfangen mit den Gliedmaßen, so dass es hier oft zu schweren Verletzungen kommt.
Die Folgen sind von sehr vielen Faktoren abhängig, beispielsweise
- der Absturzhöhe
- auftreffende Körperteile
- der Auftrefffläche (ein Auftreffen auf Steinen wird schwerere Verletzungen zu Folge haben, als Sturz in Pulverschnee)
- Hindernissen im Verlauf der Flugbahn. Der Sturz auf ein herausstehendes Objekt, wie z.B. ein Armierungseisen kann auch auf ebener Erde tödlich ausgehen
- dem Verhalten des Abstürzenden. Die Verletzungsschwere ist bei Bewusstlosigkeit oder "Akzeptieren des Unvermeidlichen" wegen des geringen Muskeltonus oft geringer.
- die Körperstatur (Kleinstkinder überleben oft Stürze auch aus größeren Höhen, Katzen sind in der Lage, sich in der Luft zu drehen und mit den Gliedmaßen aufzufangen)
- Alter (bes. die mit dem Alter spröder werdende Knochenstruktur)
- die Bergungsmöglichkeiten (Folgeschäden sind beim Bergsteigen z.B. durch Kälte oder Hängen im Seil zu befürchten.)
[Bearbeiten] Verletzungen
Die Verletzungen können sich je nach Absturzhöhe auf nahezu alle Organsystem beziehen. Besonders kritisch sind:
- Schädelfrakturen und Gehirnblutungen
- Wirbelsäulenfrakturen
- innere Verletzungen, inbes. Riss von Leber, Milz oder großer Blutgefäße,
- Stichverletzungen durch gebrochene Knochen oder Pfählungsverletzungen
Daneben kann es zu zahlreichen anderen Verletzungen kommen z.B.
- Frakturen, besonders der Extremitäten und Gelenke, Prellungen, Abschürfungen
- Gehirnerschütterungen
[Bearbeiten] Schutz vor Absturz
Der beste Schutz gegen Absturz ist, sich nicht auf hochgelegene Flächen zu begeben, von denen man abstürzen könnte. Ist dies nicht möglich, wird die Absturzkante mit einem geeigneten Geländer geschützt. Wenn man sich zwangsläufig in absturzgefährdeten Bereichen bewegen muss, nutzt man in der Regel Halte- oder Auffanggurte in Verbindung mit geeigneten Seilen und ggf. Falldämpfern.
Wenn mit einem Absturz in ein Seil zu rechnen ist, muss außerdem eine rasche Bergung möglich sein, da es bei längerem Hängen im Seil zu Kreislaufzusammenbruch und gegebenenfalls Tod kommen kann.
Es werden Rettungsgeschirre genutzt, wenn sich Personen aus eigener Kraft nicht mehr retten können (z.B. Arbeiten in Behältern).
Die Folgen von Abstürzen aus geringen Höhen für besonders kritische Körperteile lassen sich durch Protektoren (Wirbelsäule, Knie und Ellenbogen) und Helme zumindest reduzieren.
[Bearbeiten] Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
Es stehen zwei Schutzausrüstungen zur Auswahl:
- das Haltesystem, bestehend aus Haltegurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt und
- das Auffangsystem, bestehend aus Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlagpunkt.
Wenn andere technische Maßnahmen gegen Absturz nicht möglich sind, muss Sicherheitsgeschirr eingesetzt werden. Dazu zählen:
- Auffanggurte (bestehend aus mehreren Gurten vom Oberschenkel zur Schulter mit rückseitiger oder vorderseitiger Fangöse)
- Haltegurte (straffe Halteseile, nicht als Auffangsystem geeignet, Beschäftigte sollen von einer Absturzkante fern gehalten werden)
- Feuerwehr-Sicherheitsgurte
- Verbindungsmittel (Sicherheitsseile, Fangleinen, Halteriemen)
- Sonstige Geräte, wie z.B. Falldämpfer, Steigschutz oder Abseilgeräte
[Bearbeiten] Kuriosa
Den Rekord für die größte (überlebte) Absturzhöhe hält Vesna Vulović (Весна Вуловић) (* 3. Januar 1950). Sie überlebte am 26. Januar 1972 einen Sturz aus 10.160 m Höhe.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Sturz im Alter
- Sturzfaktor (Klettertechnik), Maß für die Stärke des Sturzes ins Seil
[Bearbeiten] Normen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3
- Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3
- Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709)
- Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)