Abteilungsleiter
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Ein Abteilungsleiter (AL) ist die Führungskraft einer Organisationseinheit, der Abteilung.
Seine Aufgabe ist die Führung der Abteilung. Dies umfasst die fachlich-organisatorische Leitung (z. B. Schnittstelle zum oberen Management) sowie die Personalführung.
Bei Organisationen mit einem sehr breiten Spektrum an Funktionsstellen können auch Hauptabteilungsleiter (HAL) als Vorgesetzte der Abteilungsleiter fungieren.
Hierarchisch stehen Abteilungsleiter über dem Team-, Gruppen-, Sachgebiets-, Dezernats-, Ressort- und Referatsleiter; jedoch unter dem Hauptabteilungsleiter sowie dem Leiter der Organisation. Diese Hierarchien können jedoch auch von dieser Aufstellung abweichen, da viele Unternehmen diese Bezeichnungen willkürlich verwenden; sie steht jedoch in der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland fest (Geschäftsordnung, Dienstordnung, Verordnung etc.).
Nicht selten unterstehen einem Abteilungsleiter mehrere hundert respektive tausend Mitarbeiter, zumindest im Öffentlichen Dienst haben sie Hochschulstudium (mit technischer oder kaufmännischer Fachrichtung) absolviert und sich in der Organisation über Jahre hinweg für diesen Posten qualifiziert.
Abteilungsleiter geschlossener Verbände (z.B. beim Militär oder bei der Polizei) werden Abteilungsführer genannt.
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