Abweichler
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Als Abweichler bezeichnete man ursprünglich Anhänger der kommunistischen Bewegung, die für ihre Kritik am Stalinismus teilweise sogar mit dem Leben bezahlen mussten. Leo Trotzki gilt als einer der berühmtesten Abweichler.
Heute wird der Begriff besonders in der Politik diffamierend für Abgeordnete benutzt, die bei Abstimmungen entgegen der vorgegebenen Fraktionslinie votieren. Offiziell unterliegen in Deutschland Abgeordnete keinem Fraktionszwang, sondern sind gemäß Art. 38[1] Grundgesetz "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Dennoch fallen bei den meisten Abstimmungen diejenigen auf, die abweichend abstimmen. Trotz der häufigen Verwendung des Begriffs "Abweichler" für Abgeordnete - auch durch die Presse - stellt dies eine Verbindung zwischen einem Abgeordneten, der sein im Grundgesetz verbrieftes Recht ausübt, und der Bezeichnung von stalinismuskritischen Anhängern der kommunistischen Bewegung her.
Mögliche Sanktionen gegen vermutete Abweichler liegen etwa darin, ihnen anzudrohen, bei der nächsten Wahl einen aussichtslosen oder gar keinen Listenplatz zu erhalten. Eine andere Möglichkeit, potenzielle Abweichler zu einem geschlossenen Abstimmungsverhalten zu bringen, ist die Verknüpfung von Sachentscheidungen mit der Vertrauensfrage.
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Abweichler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Artikel 38, Grundgesetz: http://dejure.org/gesetze/GG/38.html