Aldrin
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Strukturformel | |||
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Allgemeines | |||
Name | Aldrin | ||
Andere Namen | 1,2,3,4,10,10-Hexachlor- 1,4,4a,5,8,8a-hexahydro- 1,4-endo-5,8-exo-dimethanonaphthalin |
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Summenformel | C12H8Cl6 | ||
CAS-Nummer | 309-00-2 | ||
Kurzbeschreibung | braune bis weisse kristalline Masse oder Puder, techn. Produkt mit Harzgeruch, Reinsubstanz fast geruchlos | ||
Eigenschaften | |||
Molmasse | 364,9 g/mol | ||
Aggregatzustand | fest | ||
Dichte | 1540 kg/m³ | ||
Schmelzpunkt | 104 °C | ||
Siedepunkt | 145 °C (2,7 mbar) | ||
Dampfdruck | 0,003 Pa (20 °C) | ||
Löslichkeit | in Wasser < 0,05 mg/l (20 °C), unlöslich in org. Lösungsmitteln | ||
Sicherheitshinweise | |||
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R- und S-Sätze |
R: 24/25-40-48/24/25-50/53 |
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MAK | 0,25 mg/m³ | ||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Aldrin ist ein Insektizid, welches beispielsweise gegen Termiten, Heuschrecken und Drahtwürmer eingesetzt wurde. Von Pflanzen und Tieren wird es in Dieldrin umgewandelt, das wie Aldrin selbst auf der Liste der „dirty dozen“ steht.
Die tödliche Dosis für einen erwachsenen Menschen liegt bei etwa 5 Gramm. Aldrin ist vermutlich krebserregend. Aldrin ist sehr giftig für Fische und für Bienen.
Mit der Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 wurde ein weltweites Verbot zur Herstellung, Verkauf und Anwendung von zwölf persistenten organischen Schadstoffen (POPs = persistent organic pollutants) ratifiziert. Unter diesem „dreckigen Dutzend“ („dirty dozen“) befindet sich auch Aldrin. Mit der Ratifizierung durch den 50. Beitrittsstaat am 17. Mai 2004 hat das Übereinkommen globale Rechtsgültigkeit erlangt.
Der LD 50 bei Ratten (Oral) liegt bei 44 mg/kg.
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