Alters- und Hinterlassenenversicherung
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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligtorische Rentenversicherung der Schweiz. Sie bildet die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulenprinzips und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs. Die AHV hat den Charakter eines Solidaritätswerks.
Altersrenten erhalten Frauen ab dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 64./65. Altersjahr AHV-Renten zu beziehen, jedoch nur unter bestimmten Auflagen und mit einer Rentenkürzung. Hinterlassenenrenten erhalten Witwen und Witwer, sofern sie unmündige oder in Ausbildung befindliche Kinder im gemeinsamen Haushalt haben. Männer die im Bau arbeiten, können schon ab 60 Jahren die AHV beziehen.
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[Bearbeiten] Entstehung und Geschichte
In den 1880er Jahren kamen erste Forderungen für eine AHV auf, ausgelöst durch die Armut der Fabrikarbeiter. In den 30ern wurden die Bestrebungen vom Volk abgelehnt. Der Bund überwies in der Folge einen kleinen Beitrag an die Vorläuferorganisation der Pro Senectute, welche alte Bedürftige unterstützt. Die heutige AHV entstand aus der Lohn- und Verdienstausgleichkasse für Wehrmänner, welche in den Aktivdienstzeiten des 2. Weltkrieges neu konzipiert wurde. Am 6. Juni 1947 wurde in einer Volksabstimmung die AHV nach ähnlichem Konzept angenommen. Am 1. Oktober 1948 konnte dann die AHV eingeführt werden. Um die AHV den Bedürfnissen der Zeit und der geänderten Demographie anzupassen, wurden bisher insgesamt 10 Revisionen vorgenommen. Die 11. Revision wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und von diesem verworfen.
[Bearbeiten] Organisation
Die AHV weist weitgehend die gleiche Struktur wie die Invalidenversicherung auf, mit der sie auch organisatorisch eng verbunden ist.
Zwei Bereiche der AHV sind zentral organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung gewährleistet eine Einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle führt die Gesamtbuchhaltung der AHV und teilt die Versicherungsnummern zu. Alle anderen Aufgaben werden von den Ausgleichskassen wahrgenommen. Die über hundert Kassen werden von Verbänden, Arbeitgebern, Kantonen und dem Bund getragen. Die Ausgleichkassen sind auch die Ansprechpartner der Versicherten.
[Bearbeiten] Versicherte
Obligatorisch bei der AHV versichert sind:
- alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Also auch Kinder, Studenten und nicht erwerbstätige Personen. Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen, die aufgrund zwischenstaatlicher Verträge (insb. der "Bilateralen II") in anderen Staaten pflichtversichert sind.
- Arbeitnehmer die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten.
Freiwillig versichern lassen können sich
- Auslandschweizer
[Bearbeiten] Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die einkommensabhängige Beiträge der Versicherten. Ausser Kindern sind alle Versicherten beitragspflichtig. Weitere Finanzierungsquellen sind Bundesbeiträge (aus Mehrwertsteueranteilen, sowie Tabak- und Spirituosensteuern) und Kantonsbeiträgen. Die Beiträge des Staats belaufen sich auf rund 20%. Bei unselbstständig Erwerbenden teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je hälftig (je 5.05% des Bruttolohnes). Bei selbständig Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (9.5 % vom Reineinkommen). Degressive Skala ab Einkommen unter CHF 50’700.00.
Die AHV finanziert die Renten nach dem Umlageverfahren, das heisst sie sammelt kein Kapital an, sondern gibt die Einnahmen sofort zur Zahlung der Renten wieder aus. Die Umverteilung läuft über die AHV-Ausgleichskassen sowie den AHV-Ausgleichsfonds. Der AHV-Ausgleichfond sollte gemäss Gesetz die Renten eines Jahres auf Reserve haben.
Um die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit der AHV gibt es ständige Diskussionen zwischen Bürgerlichen und Linken. Während die einen die Demographie und die ungünstige Entwicklung zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfänger mit Sorge beobachten und Reformen (u.a. Leistungsanpassungen, höhere Beiträge, höheres Rentenalter, Senkung Mindestverzinsung, Aufhebung Mischindex) fordern, sehen andere keine Probleme und wollen die AHV ausbauen und das Rentenalter ohne Rentenkürzungen flexibilisieren. Resultat dieses steten Diskurses sind die laufend wiederkehrenden AHV-Revisionen.
[Bearbeiten] Leistungen
Bei Eintritt eines Leistungsanspruches wird die Rente von der zuständigen Ausgleichskasse ausbezahlt. Die Renten werden alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst (Mischindex). Wenn die Teuerung in einem Jahr höher als 4% ist wird die Rente früher angeglichen. Deckt die Rente den Existenzbedarf nicht, werden so genannte Ergänzungsleistungen ausbezahlt.
[Bearbeiten] AHV-Nummer
Jede versicherte Person erhält, wenn sie berufstätig wird, eine AHV-Nummer. Nur die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf vergibt die 11-stellige AHV-Nummer. So ist sichergestellt, dass es für lebende Personen keine Nummer doppelt gibt.
[Bearbeiten] Alte Nummer (1948–2008)
Die AHV-Nummer ist wie folgt aufgebaut:
- Erste 3 Ziffern: Bezeichnung des Nachnamens
- Nächste 2 Ziffern: Geburtsjahr
- Nächste 3 Ziffern: Geburtstag und Geschlecht
- Die 1. Ziffer dieser Gruppe: Quartal und Geschlecht
-
Quartal männlich weiblich 1. Quartal, Beginn Januar 1 5 2. Quartal, Beginn April 2 6 3. Quartal, Beginn Juli 3 7 4. Quartal, Beginn Oktober 4 8
- 2. und 3. Ziffer dieser Gruppe: Anzahl der Tage vom Quartalsbeginn bis zum Geburtstag, ein neuer Monat beginnt immer nach 31 Tagen (573 = Frau mit Geburtstag am 11. März [31 + 31 + 11 = 73])
- Letzte 3 Ziffern: Ordnungsnummer, Bezeichnung von Ausländern, Prüfziffer
- 1. Ziffer dieser Gruppe: Ordnungsnummer, von 1 bis 9
- 2. Ziffer dieser Gruppe: Für Schweizer von 1 bis 4, für Ausländer und Staatenlose von 5 bis 8
- 3. Ziffer dieser Gruppe: Prüfziffer, lässt sich aus allen vorangehenden Ziffern berechnen
Zwischen den einzelnen Ziffernblöcken ist jeweils ein Punkt. Beispiel einer AHV-Nummer: 123.45.678.113 (aus dieser lässt sich ermitteln, dass die Person weiblich, Schweizerin, am 16. Juni 1945 geboren und die ersten Buchstaben ihres (ledigen) Namens As oder At ist).
[Bearbeiten] Neue Nummer (ab 2008)
Das System mit 11-stelligen Nummern stösst bald an seine Grenzen, weshalb ab Juli 2008 eine neue, 13-stellige Nummer eingeführt werden soll. Die neue Nummer lässt keine Rückschlüsse auf die Person mehr zu. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
-
Ländercode
SchweizZufallszahl Prüfziffer 756 XXXXXXXXX X
Ein Beispiel für eine gültige AHV-Nummer ist 756.9217.0769.85.
[Bearbeiten] Weblinks
- Internetseite der AHV – IV Institution
- Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherung
- Tool um AHV-Nummer aus Personalien oder umgekehrt zu ermitteln
- Erklärung der Prüfziffernberechnung
- Arbeiten von Prof. C.A.Zehnder über eine neue AHV-Nummer
Siehe auch: Invalidenversicherung