Amtshandlung
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Eine Amtshandlung ist jede Handlung, die ein Amtsträger ins Ausübung des Dienstes vornimmt. Dies kann ein - Außenwirkung entfaltender - Hoheitsakt sein, jedoch stellen auch eine bloße interne Anweisung oder ein reiner Realakt wie beispielsweise eine Dienstfahrt Amtshandlungen dar. Relevant ist der Begriff etwa im Staatshaftungsrecht.
Im Kirchenrecht bezeichnet man als Amtshandlungen auch die Kasualien (etwa Taufe und Trauung).
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