Arbeiter- und Bauernmacht
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Als Arbeiter- und Bauernmacht wurden im offiziellen Sprachgebrauch der ehemaligen sozialistischen Staaten des sog. Ostblocks die Herrschaftsverhältnisse bezeichnet.
Kernelement der Rechtfertigung des Sozialismus ist die sog. Diktatur des Proletariats. Darunter wird klassisch die Arbeiterschaft (Arbeiterklasse) verstanden. Zur Stabilisierung der Machtstrukturen wurde in den sozialistischen Staaten des 20. Jahrhunderts eine Koalition von Bauern- und Arbeiterschaft postuliert. Die Erweiterung des Proletariatsbegriffs um die Bauern ging zurück auf Lenin und die Revolution in Russland 1917, das damals noch weitgehend agrarisch geprägt war. Obwohl das auf die DDR kaum noch zutraf, bezeichnete sich der SED-Staat seit 1952 offiziell als "Arbeiter- und Bauernstaat".
Zu Betonung des Siegs der Revolution erhielten auch einige Einrichtungen dieses Etikett: An den Hochschulen wurden seit 1949 Arbeiter- und Bauern-Fakultäten (ABF) eingerichtet zur "Brechung des bürgerlichen Bildungsprivilegs" durch kostenlose Vorbereitung von Unterschichtkindern auf die Hochschulreife. Die am 13. Mai 1963 berufene Kommission des ZK der SED und des Ministerrats zur Kontrolle der wirtschaftlichen Planvorgaben, der Einhaltung der Beschlüsse der Volkskammer und der Verordnungen des Ministerrats wurde Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI) genannt; sie sollte "der Festigung der Staatsdisziplin und der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit" dienen.
[Bearbeiten] Literatur
- Otto Grotewohl: Die Rolle der Arbeiter- und Bauernmacht in der Deutschen Demokratischen Republik Broschiert - 87 Seiten - Dietz Erscheinungsdatum: 1956 Auflage: 1. - 300. Tsd. ISBN B0000BITMF