Armatur
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Eine Armatur (aus dem lateinischen) bezeichnet allgemein ein Bedienelement einer Maschine. In der Fluidtechnik, Heiztechnik und Sanitärtechnik wird der Begriff Armatur u.a. auch für Ventile verwendet, die der Steuerung und Regelung von Fluidströmungen in Rohrleitungen dienen.
Sogenannte Sicherheitsarmatur dienen zur Begrenzung des Druckes in druckbelasteten Anlagen wie Kesseln oder Reaktoren.
Im weiteren Sinne bezeichnet man als Armatur alle Arten von Einbauten in Rohrleitungen wie zum Beispiel Kondensat-Ableiter, Schaugläser, Messblenden, Steckscheiben, Kompensatoren, Filter, Siebe und der gleichen mehr.
Zu den Armaturen zählen somit auch alle Arten von Ventilen wie z.B.
- Sperrventile
- Entlüftungsventile
- KFR-Ventile
- Rückflussverhinderer
- Kondensatableiter
Armaturen können manuell von Hand wie beim Wasserhahn im eigenen Bad oder von Getriebemotoren betätigt werden. Bei Rückschlagarmaturen bewirkt der Fluidsstrom in der Rohrleitung ein selbständiges Schließen des Ventils. Eine Erstabsperrung sichert in einem Rohrleitungsnetz einen abzweigenden Rohrleitungsstrang ab.
Je nach Bauart verschließen unterschiedliche Schließelemente die an die Armatur angeschlossene Rohrleitung. Beim Wasserhahn ist das der Ventilteller oder ein kugel- oder kegelförmiges Formstück. Bei Klappen ist dies die Ventilklappe, bei Schiebern der Ventilschieber, (jeweils eine ebene, metallische Platte), die in die Rohrleitung geklappt bzw. eingeschoben wird.
Jede Armatur hat ihren Einsatzbereich nach in der Rohrleitung vorherrschendem Druck oder der Temperatur, nach der Größe der Rohrleitung, nach den Anforderungen der Dichtheit der Armatur, der Drosselung und der Richtung des Fluidstromes, sowie des Mediums selbst. In Haus-Gasleitungen werden speziell abgedichtete, dem Gasdruck angepasste Ventile, die sogenannten Gashähne eingebaut; in Wasserleitungen entsprechende Absperr- oder Drosselventile, die umgangssprachlich "Wasserhähne" genannt werden.
Siehe auch: Wasserführende Armatur bei der Feuerwehr, Armaturenbrett, Absperrorgan