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Benutzer Diskussion:Atn - Wikipedia

Benutzer Diskussion:Atn

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Neuordnung der Kategorien Recht

Guten Tag Atn,

verrätst Du mir, was dich bewogen hat, die Unterkategorien zur Hauptkategorie Recht neu zugestalten? Als ich die ursprüngliche Struktur aufgestellt habe, habe ich auf der Diskussionsseite zur Kategorie:Recht die Feingliederung aufgelistet und Raum für Erörterungen gegeben. Natürlich kann mein Konzept jederzeit geändert werden, das hier ist schließlich ein Wiki, aber es wäre bei dem Thema der Klassifizierung schön, wenn wir uns vorher abstimmen könnten.

Mir ist gar nicht aufgefallen, dass das, was in der Hauptkategorie "Recht" bislang so zu lesen war, irgendeine Struktur hatte. Die bisherigen Unterkategorien jedenfalls waren einigermassen willkürlich und beliebig. Die Diskussionsseite habe ich nicht gelesen. Insofern ist mir Dein Vorschlag für eine Feingliederung entgangen. Sorry. - Atn 19:20, 29. Jun 2004 (CEST)

Soweit ich die Änderungen bis jetzt nachvollzogen habe, erschließen sie sich mir nicht völlig: Die neue Unterkategorie Gesetze auf der ersten Ebene nach Recht geällt mir gut. Weshalb Du meine Unterkategorie Rechtssystem nur noch für das Verfahrensrecht gelten lassen willst, weiß ich nicht. Ich hielt es für sinnvoll, daß der Baum sich nicht zu früh verzweigt und einem Ast der Darstellung des geltenden Rechts, eben der Kategorie Rechtssystem, ein anderer Ast der Kategorie Grundlagenfächer (Grundlagen des Rechts) gegenübersteht. Beide könnten nun durch Deine Kategorie Gesetze und die biographische Abteilung Jurist ergänzt werden: das wäre doch übersichtlicher, als Privatrecht, Strafrecht usf. gleich hier zu verzweigen.

Die Kategorie "Rechtssystem" erscheint mir zu unspezifisch. "Rechtssystem" kann alles und nichts sein. Auch "Grundlagenfächer" können Bestandteil des "Rechtssystems" sein, etwa wenn es um die Frage juristischer Methodik oder um bestimmte rechtsphilosophische Überlegungen geht. Insofern wäre es mir am liebsten, wenn diese Kategorie ganz verschwände. Dass das Verfahrensrecht dort immer noch steht, hängt allein damit zusammen, dass mir dieser Punkt bisher egal war. - Atn 19:20, 29. Jun 2004 (CEST)

Weshalb das Allgemeine Verwaltungsrecht nach Öffentliches Recht und nach Recht klassifiziert werden soll, wird mir nicht klar.

Allgemeines Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts, dieses wiederum (und damit auch das allgemeine Verwaltungsrecht) eine Teilmaterie des Rechts. Daher sind - erstens - die drei Materien in genau dieser Reihenfolge einander untergeordnet und ist - zweitens - das allgemeine Verwaltungsrecht Bestandteil beider übergeordneter Materien (und sollte daher auch in beiden erscheinen).
Im übrigen halte ich die Idee, eine nachgeordnete Kategorie ausschließlich der unmittelbar übergeordneten und nicht allen unmittelbar oder mittelbar übergeordneten Kategorien zuzuordnen, für sehr ungeschickt. Denn sie birgt die große Gefahr, dass bei der noch zu erwartenden (oder zu befürchtenden - je nach Standpunkt) deutlichen Vervollständigung des Kategorienangebots Kategorien auf den unteren Ebenen verloren gehen, weil sie falsch eingeordnet worden sind oder schlicht übersehen werden. Eine Baumstruktur, die nicht auf einen Blick erfasst werden kann, ist dem Überblick nicht besonders förderlich - vor allem, wenn sie so verschachtelt ist, wie sie es im "Recht" wahrscheinlich einmal sein wird. Und den Überblick wollen wir doch gerade, oder? - Atn 19:20, 29. Jun 2004 (CEST)

Das Umweltrecht ist zwar wichtig, aber doch primär Teil des Öffentlichen Rechts, findest Du nicht?

...und öffentliches Recht ist wiederum Recht, also macht es auch Sinn, dass sich das Umwelt sowohl im "Recht" als auch im "öffentlichen Recht" findet. I.ü. s.o. - Atn 19:20, 29. Jun 2004 (CEST)

Ich werde mich noch einmal melden, wenn ich Deine Änderungen abschließend überblickt habe, vielleicht höre ich ja auch etwas von Dir oder wir treffen uns auf der Diskussionsseite zur Kategorie Recht. Bis dahin beste Grüße -- Stechlin 18:53, 29. Jun 2004 (CEST)

auch beste Grüße. - Atn 19:20, 29. Jun 2004 (CEST)

Soweit ich sehe, sind wir in zwei Punkten unterschiedlicher Auffassung: Zum einen über den Sinn der Unterkategorie Rechtssystem, zum anderen über Frage, ob ein Artikel nur auf der untersten Ebene oder auf allem Ebenen eingeordnet werden soll, wie Du es oben an den Beispielen Allgemeines Verwaltungsrecht und Umweltrecht durchgeführt hast.
Erlaube hierzu noch folgende Argumente:

  1. Ich stimme Dir zu, daß eine Kategorie Rechtssystem für sich genommen nichts aussagt. Ihren Inhalt erhält sie durch ihre Einordnung in das Gesamtkategoriesystem. Gleiches gilt schließlich auch für eine Kategorie wie Jurist, die sowohl (wie bislang) biographisch gemeint sein kann, als auch eine Auflistung von Berufsbildern beinhalten könnte: die Unterkategorien bringen hier Klarheit. Für Grundlagen des Rechts ließe sich ähnlich argumentieren. Wenn Du einen präziseren Begriff verwenden möchtest, bin ich hierzu gern bereit, aber meinst Du nicht auch, daß wir die Kategorien der ersten Ebene nach Recht zahlenmäßig begrenzen sollten, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu wahren?
Der Benutzer wird, wenn er mit Hilfe der Kategorien einen Artikel sucht, bei den obersten Kategorien zu suchen anfangen und in diejenigen Unterkategorien weiterklicken, die er seinem Ziel am nächsten glaubt. Wenn er aber die Reichweite einer Kategorie erst verstehen kann, wenn er ihre Unterkategorien gelesen hat, kann das nicht funktionieren.
Für Grundlagen des Rechts fällt mir auch nichts besseres ein. Vielleicht ein Anstoß, auch diesen Punkt fallen zu lassen?
Was die zahlenmäßige Begrenzung angeht, so halte ich das für überflüssig. Sogar Dein Gliederungsvorschlag, der - so verstehe ich ihn - gar alle erforderlichen Kategorien umfasst, passt bequem und ohne unübersichtlich zu sein auf eine einzige Seite. - Atn 21:02, 29. Jun 2004 (CEST)
  1. Dies weist schon auf die zweite Frage: Bisher wurde in allen Hauptkategorien so verfahren, daß ein Artikel so exakt wie möglich, das heißt in der Hierarchie so weit unten wie möglich angesiedelt wurde.
In den Regeln für die "Kategorisierung" von Artikeln, die unter Wikipedia:Kategorien zu finden sind, ist davon nirgendwo die Rede. Im Gegenteil - dort findet sich der Hinweis, dass ein Artikel tunlichst immer wenigstens einer Hauptkategorie zugeordnet werden sollte. - Atn 21:02, 29. Jun 2004 (CEST)

Wenn Du die Kategorie Öffentliches Recht aufrufst und dort Besonderes Verwaltungsrecht Beamtenrecht und Ministerialrat auf einer Ebene findest, ist das meines Erachtens in der Tat ein wenig verwirrend. Schon wegen der Einheitlichkeit gegenüber den anderen Kategorien meine ich, daß wir hier im Bereich Recht nicht ausscheeren sollten. Darüber hinaus soll die Software in der Lage sein, die Unterkategorien bei Bedarf, also etwa für statistische Zwecke, automatisch zusammenzuführen, so daß durch eine Zergliederung kein Schaden entsteht. Was Dein Argument betrifft, eine nicht auf einen Blick erfaßbare Baumstruktur sei per se unübersichtlich, so ist das natürlich nicht von der Hand zu weisen. Ich glaube allerdings, daß die Bemühungen um den Kategobot genau darauf abzielen, eine Struktur sichtbar zu machen. Jedenfalls hat Kategobt entsprechende Einträge auf der Diskussionsseite zu Rechtssystem hinterlassen.

Die Begründung "... weil alle anderen das auch so machen" hat mich noch nie überzeugt. Im übrigen hat eine "Gliederung", die einen "Roboter" braucht, um verstanden werden zu können, sich doch eigentlich schon selbst als unbrauchbar entlarvt. Im übrigen halte ich die Ergebnisse, die dieser Roboter in den angegebenen Beispielen produziert hat, für noch um einiges grausamer als Chaos, das die Kategorisierung ohne ihn anrichten kann. - Atn 21:02, 29. Jun 2004 (CEST)

Magst Du vor diesem Hintergrund Deine Haltung noch einmal überdenken? -- Stechlin 19:59, 29. Jun 2004 (CEST)

Nö. Ich habe allerdings auch nicht den Ehrgeiz, mich mit meinen Vorstellungen von Ordnung durchzusetzen. Wenn die Mehrheit es anders will, so sei es ihr gegönnt.
Alternativ könnten wir ja mal überlegen, Deinen Gliederungsvorschlag anstelle einer Kategorisierung zu verwenden, jeden Eintrag dort mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zu verlinken, der jeweils seinerseits die ihm sachlich untergeordneten Einzelbeiträge vernünftig zu verlinken hätte. Den Vorschlag würde ich uneingeschränkt unterstützen. - Atn 21:02, 29. Jun 2004 (CEST)

Hi Atn, ich habe was kritisches auf der Diskussionsseite zur Volkssouveränität angemerkt. Ich halte die behauptete Verfassungswidrigkeit von Volksabstimmungen auch im Falle einer Änderung des Grundgesetzes wegen Verstosses gegen Art. 79, Art. 20GG für ziemlich albern und vorgeschoben. Dass es diese -durchsichtig motivierte- Meinung gibt ist mir bekannt, aber so ists nicht NPOV. Da sollte schon rein wer diese Auffassung vertritt, möglicherweise warum diese Auffassung vertreten wird und was andere Autoritäten dazu meinen.

Rabauz 00:30, 13. Jul 2004 (CEST)

[Bearbeiten] Neue Diskussion Portal Recht

Hallo Atn,
Du hast Dich zwar hier nicht als an Rechtsthemen interessiert zu erkennen gegeben, aus Deinen Beiträgen lässt sich das aber dennoch schließen. Deshalb möchte ich Dich und die anderen Juristen gerne auf diese Diskussion aufmerksam machen und um Beteiligung bitten. --Bubo 19:20, 25. Mär 2005 (CET)
Diese Form der Sammelansprache wird, was ich verstehen kann, von einigen nicht gern gesehen. Solltest Du Dich dadurch belästigt fühlen, bitte ich um Entschuldigung. Wenn Du Deinen Benutzernamen von meiner Verteilerliste streichst, wird das nicht noch einmal vorkommen. ;-)

[Bearbeiten] Kategorisierung Wettbewerb

Hallo Atn, ich habe gesehen, dass du bei einigen Artikeln zusätzlich zur Kategorie:Kartellrecht noch die Kategorie:Wettbewerb aufgenommen hast. M. E. macht das wenig Sinn, da das eine ja eine Unterkategorie des anderen ist. Demnach müsste man dann ja die übergeordneten Kategorien Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft auch noch einführen - das ist aber nicht Usus. Bisher war es bei den Wirtschaftsartikeln so, dass immer nur die unterstsinnvolle Ebene als Kategorie gewählt wurde. Das halte ich persönlich auch für sinnvoll, da alles andere m. E. zu einer Inflationierung der Kategorien führen würde. Wie siehst du das? Kannst mir ja mal deine Meinung schreiben. Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 10:23, 21. Apr 2005 (CEST)

  1. Hallo. Es ist genau umgekehrt. Ich habe bei diesen Artikeln die Kategorie "Kartellrecht" hinzugefügt, und zwar deshalb, weil es sich bei diesen Beiträgen um rechtliche Abhandlungen zum Kartellrecht handelt. Für die Einordnung in den Kategorienraum "Recht" ist die Einordnung als "Wettbewerb" nämlich nicht sinnvoll. Mit den Bereichen Volkswirtschaftslehre und Wirtschaft hat die Kategorie Kartellrecht insofern nichts zu tun. Ich habe daher kein Problem damit, beide Kategorien bestehen zu lassen. - Atn 11:13, 21. Apr 2005 (CEST)
Hallo Atn, alles klar - hatte mich da verlesen. Kartellrecht hat insofern etwas mit der VWL-Kategorie zu tun, als dass es in der Wikipedia eine Unterkategorie ist. Aber da wohl weder die Juristen noch die Ökonomen in diesem Zusammenhang die Kategorie:Wettbewerb brauchen, habe ich in den Artikeln, die ich gebookmarked habe, nur die Kategorie:Kartellrecht übrig gelassen. Das reicht ja dann für beide. Grüße --Kai (Benutzer:Geisslr) 17:39, 21. Apr 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Benutzerkategorie

Hallo Atn, möchtest du dich nicht auch zu uns in die Kategorie:Benutzer aus Düsseldorf einordnen? Viele Grüße --Wiegels 14:32:22, 8. Aug 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Die Löschung des Weblinks mit einem wenig schmeichelhaften Kommentar erscheint mir vorschnell. Auf der verlinkten Seite befindet sich eine Suchoption. Gibt man hier "Ausgleichsanspruch" ein, erhält man 83 Treffer, die aus Dutzenden von aktuellen Entscheidungen und Beiträgen bestehen. Alternativ lassen sich die Entscheidungen natürlich auch unter den Rubriken "Rechtsprechung", "Rechtstipps" und "Beiträge" abfragen. Ich kenne keine Seite, die derartig viele weiterführende Informationen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters enthält. Unterstellte "Selbstdarstellung" sieht wohl etwas anders aus. Wikipedia:Weblinks kann ich auch keine andere - negative - Aussage zu diesem Thema entnehmen. --Mathias Effenberger 20:13, 8. Dez 2005 (CET)

Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass die Informationen, die Ihre offenbar auf Vertriebsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei auf ihrer Website bereitstellt, vielfältig, hilfreich und von hoher fachlicher Qualität sind. Ich bin lediglich der Auffassung, dass ein Internetprojekt, das für sich in Anspruch nimmt, eine Enzyklopädie zu sein, nicht der rechte Ort für Kanzleimarketing ist. - Atn 09:41, 9. Dez 2005 (CET)
Aber sollte man nicht ein wenig Kanzleimarketing hinnehmen, wenn man dafür die von dir genannten beträchtlichen Vorteile bekommt? Wenn nur Weblinks aufgenommen werden dürften, bei denen kein kommerzieller Hintergrund besteht, würden 99% des WWW ausscheiden. Warum stört dich Marketing?--Dr. Malte Schipper 13:20, 9. Dez 2005 (CET)
weil es bisher - jedenfalls soweit ich das überblicke - noch niemand so offensichtlich getan hat. - Atn 13:38, 9. Dez 2005 (CET)
Das kann ich nicht beurteilen. Aber wenn es so wäre, was spricht dagegen, es - mit Augenmaß - zu ändern?--Dr. Malte Schipper 14:07, 9. Dez 2005 (CET)
etwa der edle Gedanke vom uneigennützigen Knowledge-sharing, der die Wikipedia noch immer überwiegend trägt und den ich persönlich für wertvoll und erhaltenswert halte. - Atn 14:28, 9. Dez 2005 (CET)
D'accord. Aber können nicht beide Motivationen nebeneinander existieren?--Dr. Malte Schipper 15:00, 9. Dez 2005 (CET)
Das schließe ich nicht aus. Auch im Falle einer solchen Koexistenz fände ich es allerdings nicht unbedingt glücklich, wenn der einzige Weblink zu einem Artikel zu einer Präsenz führt, die die Aufmerksamkeit des Lesers beim Einstieg zunächst vor allem auf die Autoren und ihre berufliche Betätigung lenkt und erst in zweiter Linie bzw. nach weiterem Suchen zu den versprochenen Fachinformationen führt. - Atn 15:10, 9. Dez 2005 (CET)
Die naheliegende Lösung wäre doch dann, einen weiteren Link hinzuzufügen, nicht aber, den einzigen Link zu löschen und den Informationsgehalt der Seite damit zu verschlechtern.--Dr. Malte Schipper 15:18, 9. Dez 2005 (CET)
Wäre ein Gedanke, in der Tat. - Atn 15:22, 9. Dez 2005 (CET)
Ein kurzes Surfen offenbart bereits beim ersten "üblichen Verdächtigen", dem Erbrecht, dass (Kanzlei-)Marketing in Wikipedia kein Fremdwort ist. Dort werden sogar kommerzielle Anbieter mit lästigen Pop-Ups verlinkt. --Mathias Effenberger 14:21, 9. Dez 2005 (CET)
Sie plädieren also auf Gleichbehandlung im Unrecht? Lassen Sie das aber mal nicht das Bundesverfassungsgericht hören... ;-) - Atn 14:28, 9. Dez 2005 (CET)
Uneigennütziges - da unentgeltliches - "knowledge" zum Ausgleichsanspruch wird auf unserer Kanzleihomepage in einem Ausmaß bereitgestellt, wie es - soweit ersichtlich - kein vom edlen Gedanken beseelter WWW-Anbieter vermag. --Mathias Effenberger 14:44, 9. Dez 2005 (CET)
Verstehe. Dann ist der Rest von www.vertriebsrecht.de - Tätigkeitsbereiche, Kurzporträts der Anwälte, Kontaktformular, Kanzleidarstelltung - bestimmt nur das Impressum. Vielen Dank für die Klarstellung. - Atn 15:04, 9. Dez 2005 (CET)
Im Übrigen sehe ich das "Unrecht" nicht, auch nicht auf den - wohl vom zitierten Mehrheitsgedanken der Wikipedianer getragenen - Wikipedia:Weblinks. --Mathias Effenberger 14:44, 9. Dez 2005 (CET)
Das könnte daran liegen, dass Sie Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist nebst dortiger Nummer 3 noch nicht entdeckt haben. Und ich hoffe wirklich inständig, dass ich nicht als nächstes erklären muss, weshalb die Tatsache, dass unter "Wikipedia ist keine Propaganda- oder Werbeplattform" nicht ausdrücklich auch von Kanzleimarketing die Rede ist, kein wirklich tauglicher Einwand ist ... - Atn 15:04, 9. Dez 2005 (CET)
Ist diese Auslegung von Nummer 3 nicht ein wenig streng? Immerhin heißt es bei Wikipedia:Weblinks lediglich "Bevorzuge Internetseiten ohne oder mit wenig Werbung".--Dr. Malte Schipper 15:33, 9. Dez 2005 (CET)
Ich habe einen Kompromissvorschlag in den Artikel eingefügt. Die Links verweisen direkt auf die maßgeblichen Rechtsprechungs-/Beitragsseiten. Der Nutzer kann mithin direkt auf die weiterführenden Informationen zugreifen. --Mathias Effenberger 15:56, 9. Dez 2005 (CET)

Wenn ich mich hier mal kurz einschalten darf. Tatsächlich ist Wikipedia keine Werbeplattform und soll auch keine werden. Von daher ist es ein wenig unschön, dass Leute von der Kanzlei sich hier selbst verlinkt haben. Aber andererseits heißt es unter Wikipedia:Weblinks " Bitte vom Feinsten. Nimm nicht irgendwelche Links zum Thema, sondern wähle das Beste und Ausführlichste aus, was im Netz zu finden ist." Soweit wie ich das sehe ist die Seite www.vertreibsrecht.de wirklich die ausführlichste und informativste Seite im deutschsprachigen Internet zu dem Thema. Als ich irgendwann mal was zum Handelsvertreterrecht über Google gesucht habe, bin ich auch relativ schnell auf diese Seite gestoßen. Ich halte also als weitgehend Außenstehender die Seite wirklich für verlinkenswert. Was soll man sonst da für Links hinsetzen? Alle anderen Links wären nicht "vom Feinsten" und so gesehen würde man gegen diese Grundregel verstoßen. Der Kompromissvorschlag von Mathias ist insoweit daher akzeptabel. Besser wäre es natürlich, wenn auf der Webseite das informative Angebot und das Kanzleiprofil klarer abgetrennt sein würden. Jedenfalls halte ich einen Link zumindest auf eine tiefere Ebene für sinnvoll. --Alkibiades 18:15, 9. Dez 2005 (CET)

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