Aufrüstung
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Aufrüstung bezeichnet den Vorgang einer Zunahme der militärischen Kapazität eines Staates. Aufrüstung vollzieht sich durch Einberufung zusätzlicher Rekruten, durch Einsatz moderner Technologien oder durch Mehrbeschaffung militärischer Güter. Aufrüstung wird im Falle des Ausgleichs einer bereits vorangegangenen Aufrüstung des Gegners häufig euphemistisch als Nachrüstung bezeichnet.
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa bestimmt in Artikel I-41 Absatz 3: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Durch diese Vorschrift wird für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union de facto eine Verpflichtung zur Aufrüstung statuiert.
Siehe auch: Wettrüsten, Permanente Rüstungswirtschaft