Aufsicht
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Die juristischen Begriffe Aufsicht und Aufsichtspflicht werden in folgenden Artikeln behandelt:
- Aufsicht über Minderjährige
- durch ihre Erziehungsberechtigten → Sorgerecht
- durch Lehrerinnen und Lehrer → Aufsicht (Schulrecht)
- Aufsicht über Institutionen (Behörden, Kammern, Innungen usw.) → Fachaufsicht
- Aufsicht über Bedienstete → Dienstaufsicht
- Aufsicht über das Schulwesen → Schulaufsicht
- Im Bereich des Eisenbahnwesens ist Aufsicht die Kurzbezeichnung für die örtliche Aufsicht am Bahnsteig - gelegentlich auch Bahnsteigaufsicht genannt - oder für die Zugaufsicht.
- Für die Problematik der Verletzung dieser Pflichten siehe auch Aufsichtspflichtverletzung.
Informationen zur Perspektive der Aufsicht oder auch Draufsicht finden sich in folgenden Artikeln:
- Draufsicht oder Aufsicht in der Dreitafelprojektion: siehe Aufsicht (Darstellung)
- Aufsicht der Kamera auf ein Objekt siehe: Kameraperspektive
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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