Ausfuhrerstattung
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Für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU in andere Länder werden Ausfuhrerstattungen gewährt, die den Preisunterschied zwischen niedrigerem Weltmarkt und (künstlich hoch fixiertem) Binnenmarkt ausgleichen sollen. Der englische Begriff lautet "Export Refunds".
Die Ausfuhrerstattungen sind eine Subvention und dienen der Unterstützung der Landwirtschaft. Wie alle Subventionen ist auch diese häufiger Kritik ausgesetzt; die Abschaffung oder zumindest Reduzierung ist erklärtes Ziel der EU.
Der Begriffs-Bestandteil "Erstattung" resultiert aus dem Denkmodell, dass der Ausführer den o. a. Preisunterschied "ausgelegt" hat und ihn durch die Subvention zurückerhält.
Die Ausfuhrerstattung wird für Marktordnungswaren gewährt. Für einen großen Teil der Marktordnungnwaren ist die Erstattung inzwischen auf null festgesetzt worden. Die Waren untergliedern sich sich in drei Warengruppen, nämlich in Anhang I-Waren (früher Anhang II-Waren), Nicht-Anhang I-Waren (früher Nicht-Anhang II-Waren) und Erzeugnisse aus Obst u. Gemüse.