Bayerische Hypotheken- und Wechselbank
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Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG war eine bayerische Großbank, bis sie 1998 mit der Bayerischen Vereinsbank AG zur Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG fusionierte.
Geburtsstunde der sogenannten Hypobank war das Gesetz „betr. die Errichtung einer Hypotheken- und Wechselbank“ vom 1. Juli 1834, das der bayerische Landtag auf Initiative von König Ludwig I. beschloss. Die Geschäftseröffnung erfolgte am 15. Oktober 1835. Die Bank wurde zu Beginn ehrenamtlich geführt. Aus den 40 anteilsmäßig bedeutendsten der insgesamt 71 Teilhaber, dem sogenannten Bankausschuss, wurden 7 Administratoren ausgewählt, alles Münchner Geschäftsinhaber (unter anderem die Gebrüder Riezler), die unter Aufsicht eines Staatskommissärs die Bankgeschäfte tätigten.