Beisitzer
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Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht etc.) mitwirkt.
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[Bearbeiten] Beisitzer in Vereinsvorständen
[Bearbeiten] Beisitzer als Vertreter der Vereinsöffentlichkeit
In den meisten Vereinen besteht der Vorstand aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart. An diese Personen werden meist besondere Anforderungen gestellt, z.B. repräsentatives Auftreten, gute Kontakte zu Politik und Wirtschaft, wirtschaftliche Ausbildung usw., was den Kreis der potentiellen Vorstandsmitglieder von vornherein einschränkt.
Um jedem Vereinsmitglied die grundsätzliche Möglichkeit zu geben, im Vorstand mitzuwirken, werden häufig ein oder mehrere Beisitzer gewählt. Ihre Aufgabe erfordert keine besondere Ausbildung oder andere spezielle Fähigkeiten; diese Personen sollen das "Vereinsvolk" repräsentieren.
[Bearbeiten] Beisitzer als externer Know-How-Träger
Ein anderer Ansatz ist die Einbindung externer Spezialisten in den Vereinsvorstand, die ihr Fachwissen einbringen können, selbst aber nicht zwingend dem Verein angehören müssen.
[Bearbeiten] Beisitzer in Prüfungskommissionen
In Prüfungskommissionen (z.B. vor der Handwerkskammer oder bei Diplomprüfungen) ist in der Regel ein Beisitzer im Prüfungsausschuss. Sein Augenmerk liegt weniger auf der fachlichen Beurteilung des Prüflings, sondern vielmehr achtet er auf einen fairen Prüfungsverlauf. Im betrieblichen Ausbildungswesen kommt häufig ein Mitglied des Betriebsrates oder der Jugendvertretung zum Einsatz.
[Bearbeiten] Beisitzer vor Gericht
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Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Auch Berufsrichter sind Beisitzer, siehe § 61 DRiG
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In einer Gerichtsverhandlung sollen Beisitzer die "Öffentlichkeit" repräsentieren, selbst dann, wenn die Öffentlichkeit (als Zuschauer) ausgeschlossen ist. Die als Schöffen bezeichneten Laienrichter haben ihren Ursprung ebenfalls in den in vielen Regionen üblichen Beisitzern.
[Bearbeiten] Stimmrecht
Ob ein Beisitzer stimmberechtigt ist, wird in der Satzung oder Ordnung festgelegt, in der auch das jeweilige Gremium definiert ist, dem er angehört. In Vereinsvorständen sind Beisitzer üblicherweise in vollem Umfang stimmberechtigt. Im Justizbereich hat auch die Stimme eines Schöffen den gleichen Stellenwert wie die des Berufsrichters.