Bekenntnissynode
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Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche zwischen 1934 und dem Ende der nationalsozialistischen Zeit 1945 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen.
Die Bekennende Kirche berief auf Reichsebene vier Synoden ein, die als Bekenntnissynoden der Deutschen Evangelischen Kirche bekannt sind. Sie tagten sämtlich unter der Leitung von Präses Jakob Emil Karl Koch (Bad Oeynhausen).
Die erste trat Ende Mai 1934 in Wuppertal-Barmen zusammen und verabschiedete die Barmer Theologische Erklärung.
Die zweite tagte im Oktober 1934 in Berlin-Dahlem und verabschiedete das sogenannte kirchliche Notrecht von Dahlem.
Die dritte kam 1935 in Augsburg zusammen und wählte die Erste Vorläufige Leitung der Bekennenden Kirche.
Die vierte und letzte Reichsbekenntnissynode fand in Bad Oeynhausen 1936 statt. Sie konnte keine Einigung über eine Beteiligung der Bekennenden Kirche an den Reichskirchenausschüssen erzielen und war schwer belastet vom Dissens zwischen Mitgliedern des Lutherrats und Mitgliedern aus den sogenannten "zerstörten", das heißt deutschchristlich dominierten Landeskirchen. Die Oeynhauser Synode wählte die Zweite Vorläufige Leitung und bestimmte auch die Mitglieder des Reichsbruderrats.