Besoldungsordnung B
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Die Besoldungsordnung B (BesO B) beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Eine Besonderheit der Besoldungsordnung B ist es, dass die Besoldungsgruppe B 1 von der Höhe der Bezüge den Bezügen der letzten Dienstalterstufe der Besoldungsgruppe A 15 entspricht. Besoldungsgruppe B 2 liegt aber über den Bezügen von A 16.
Die Besoldungsgruppen (mit Beispielen) unter B sind wie folgt aufgeteilt:
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Bundesbesoldungsordnung
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 1
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 2
- Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident
- als Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe bei einer Oberfinanzdirektion, sofern er für seine und mindestens eine weitere Gruppe Vertreter des Finanzpräsidenten ist
- als Leiter der Gruppe Forstinspektion bei einer Oberfinanzdirektion
- beim Bundesinstitut für Berufsbildung als Leiter des Bereichs Zentrale Aufgaben/Verwaltung
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 3
- Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten
- Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
- Ministerialrat in einem Bundesministerium (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
- Oberst (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
- Kapitän zur See (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16)
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 10.001 - 20.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 4
- Direktor bei einer Landesversicherungsanstalt
- Direktor einer wehrtechnischen Dienststelle
- Leitender Direktor des Marinearsenals
- Leitender Ministerialrat (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3)
- Präsident des Bundessortenamtes
- Präsident des Bundessprachenamtes
- Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
- Senatsdirektor
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 20.001 - 30.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 5
- Bundesbankdirektor
- Direktor bei einer Landesversicherungsanstalt
- Ministerialdirigent
- Oberfinanzpräsident
- Präsident des Bundesamtes für den Zivildienst
- Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 30.001 - 40.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 6
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Bundesbeauftragter für den Zivildienst
- Präsident eines Bundespolizeipräsidiums
- Direktor beim Bundesrechnungshof
- Direktor beim Bundesverfassungsgericht
- Generalkonsul
- Ministerialdirigent in einem Bundesministerium als Leiter einer Unterabteilung
- Brigadegeneral
- Flottillenadmiral
- Generalarzt
- Admiralarzt
- Generalapotheker
- Admiralapotheker
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 40.001 - 60.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 7
- Inspekteur der Bundespolizei
- Ministerialdirigent
- Präsident des Bundesamtes für Finanzen
- Präsident des Bundesamtes für Wehrverwaltung
- Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Regierungspräsident
- Generalmajor
- Konteradmiral
- Generalstabsarzt
- Admiralstabsarzt
- Divisionskommandeur (Generalmajor)
- Stabsabteilungsleiter im Verteidigungsministerium (Generalmajor)
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 60.001 - 100.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 8
- Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
- Präsident des Bundeskartellamtes
- Präsident des Statistischen Bundesamtes
- Regierungspräsident
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 100.001 - 150.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 9
- Botschafter
- Bundesbankdirektor
- Ministerialdirektor (als Abteilungsleiter in Bundesministerien)
- Präsident des Bundeskriminalamtes
- Präsident des Bundesnachrichtendienstes
- Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
- Generalleutnant
- Vizeadmiral
- Generaloberstabsarzt
- Admiraloberstabsarzt
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 150.001 - 250.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 10
- Direktor beim Deutschen Bundestag
- Direktor des Bundesrates
- General
- Admiral
- (Ober)bürgermeister einer Stadt 250.001 - 500.000 Einwohner
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 11
- Präsident des Bundesrechnungshofes
- Staatssekretär
- (Ober)bürgermeister einer Stadt über 500.000 Einwohner
[Bearbeiten] Landesbesoldungsordnungen
[Bearbeiten] Berlin
[Bearbeiten] Besoldungsgruppe B 5
- Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
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