Kraftfahrt-Bundesamt
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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine Bundesoberbehörde in Deutschland. Das KBA ist für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt. Hauptsitz der Behörde ist Flensburg, eine Außenstelle befindet sich in Dresden.
[Bearbeiten] Geschichte
1910 wurde beim Polizeipräsidium in Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet. Sie erfasste im Wesentlichen die Entziehungen und Versagungen von Fahrerlaubnissen. Ab 1945 befand sich diese Behörde in Bielefeld.
1934 wurde zusätzlich dort die „Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge“ eingerichtet. Sie erfasste alle zugelassenen Kraftfahrzeuge. Ab 1945 befand sich diese Behörde in Peine, ab 1946 in Bielefeld.
1937 wurde dort darüber hinaus die „Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen“ eingerichtet. Mit ihr wurden einheitliche Begutachtungen für reihenweise gefertigte Fahrzeuge und Fahrzeugteile und damit einheitliche Sicherheitsstandards umgesetzt. Diese Reichsstelle war eine höhere Behörde und dem Reichsverkehrsminister unterstellt.
Diese drei Behörden arbeiteten unabhängig voneinander.
Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet und übernahm die Aufgaben der 3 Vorgängerbehörden.
1952 erfolgte der Umzug von Bielefeld nach Flensburg.
1990/91 erhielt das KBA mit der Eingliederung der neuen Bundesländer durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter DDR-Fahrzeuge (z. B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das KBA gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte Mofas/Mokicks z. B. erhält man sehr schnell.
[Bearbeiten] Aufgaben
Das KBA erteilt Typgenehmigungen (EG / ECE) und die Allgemeine Betriebserlaubnis (national) für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile. Es führt das Verkehrszentralregister (VZR) (Verkehrssünderdatei), das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und stellt das Zentrale Verkehrs-Informationssystem ZEVIS (Halterdatei) bereit. Auf Grundlage des Fahrzeugregisters werden unter anderem die Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken erstellt.
Künftig wird das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Prümer Vertrags als so genannte Nationale Kontrollstelle fungieren.
Das KBA ist die zuständige Behörde für Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind.
Im KBA sind heute (2006) etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
[Bearbeiten] Weblinks
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | Bundesamt für Güterverkehr | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie | Bundesanstalt für Gewässerkunde | Bundesanstalt für Straßenwesen | Bundesanstalt für Wasserbau | Bundeseisenbahnvermögen | Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung | Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung | Deutscher Wetterdienst | Eisenbahn-Bundesamt | Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland | Kraftfahrt-Bundesamt | Luftfahrt-Bundesamt | DFS Deutsche Flugsicherung | Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd | Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest | Wasser- und Schifffahrtsdirektion West | Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken