Betriebsruhe
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Unter Betriebsruhe[1] (S. 24) versteht man in der Arbeitsorganisation alle Zeiten, zu denen aus gesetzlichen, tariflichen oder innerbetrieblichen Gründen im ganzen oder in Teilen des Betriebes nicht gearbeitet wird. Dazu zählen die Betriebspausen, Kurzarbeit, gesetzliche Feiertage (sofern nicht gesondert geregelt), Katastrophen uvam.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ REFA (1978) REFA - Methodenlehre des Arbeitsstudiums, Teil 2 - Datenermittlung, Carl Hanser Verlag, München, ISBN: 3-446-12704-6