Katastrophe
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Eine Katastrophe (altgriechisch καταστροφή, Kompositum aus katá – „herab-“, „nieder-“ und stréphein „wenden“, also eigentlich „Wendung zum Niedergang“) ist ein entscheidendes, folgenschweres Unglücksereignis.
In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und/oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Katastrophe als Ereignis
Der soziale Zustand „Katastrophe“ wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes. Dort wird im Bereich der Hilfskräfte von einer „Katastrophe“ gesprochen, wenn bei einem Großschadensereignis mehr Verletzte als Helfer vor Ort sind.
[Bearbeiten] Katastrophe und Katastrophenschutz
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[Bearbeiten] Deutschland
Juristisch wird hier „Katastrophe“ von Großschadensereignis bzw. dessen Synonymen Großschadenslage und Großunfall insofern abgegrenzt, dass die „Katastrophe“ (nach jeweiligem Landesrecht) generell ein Hinzuziehen von Strukturen des Katastrophenschutzes (Führungseinheiten, Personal und Material) zu ihrer Bewältigung erforderlich macht.
Weiter ist Voraussetzung zur Verwendung des Begriffs „Katastrophe“ im operativen Sinn, dass adäquate Gegenmaßnahmen nur gezielt getroffen werden können, wenn eine einheitliche/zentrale Koordination der Abwehrmaßnahmen durch Katastrophenschutzbehörden erfolgt und Mittel des Katastrophenschutzes für die Beseitigung der Katastrophe bzw. die Abmilderung ihrer Folgen herangezogen werden müssen (siehe zum Beispiel Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Art. 1).
Ein „Großschadensereignis“ stellt hingegen eine Schadenslage dar, welche sich durch die Notwendigkeit der Integration von ortsfremden Hilfseinheiten im Rahmen der überörtlichen Amtshilfe auszeichnet. Auf Katastrophenschutzmittel muss dabei nicht notwendigerweise zurückgegriffen werden. Auch ein Unglück, bei dem es zu einem Massenanfall von Verletzten (MANV) kommt, wird als Großschadenslage bezeichnet.
In Deutschland existieren (auf Grund der Länderzuständigkeit gemäß der föderalen Staatsordnung) 16 verschiedene Legaldefinitionen in der den Katastrophenschutz betreffenden Gesetzgebung. Wenn Katastrophenalarm ausgerufen wird, ist es möglich, besondere Hilfe von Landesbehörden zu bekommen, so zum Beispiel überörtliche Hilfe von anderen Feuerwehren oder Geldmittel. Mit dem Katastrophenalarm geht die Verantwortung für die Bewältigung der Katastrophe auf den Katastrophenstab bzw. eine zentrale Einsatzleitung über. Katastrophenalarm wird üblicherweise ausgelöst, wenn ein Schadenereignis eintritt, dessen Ausmaß eine besondere Koordination der Hilfskräfte verlangt bzw. für dessen Behandlung die normalen technischen oder finanziellen Mittel oder rechtlichen Befugnisse der normalerweise zuständigen Gebietskörperschaften (z. B. die Gemeinden) nicht ausreichend sind.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.
In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden.
[Bearbeiten] USA
In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig.
[Bearbeiten] Andere Länder
Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.
[Bearbeiten] Vereinte Nationen
Siehe: UN-Nothilfekoordinator
[Bearbeiten] Typologie
Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:
- Nukleare Katastrophen (A-Gefahren)
- Seuchen (B-Gefahren, biologische Gefahren, vgl. z. B. die Grippe)
- Chemiekatastrophen (C-Gefahren)
- Datennetzbezogene Katastrophen (D-Gefahren)
- Elektromagnetisch ausgelöste Katastrophen (E-Gefahren)
- Katastrophen durch Freisetzung von mechanischer und/oder thermischer Energie (F-Gefahren: Druck (Zusammenstöße, Orkane), Brand (Explosionen), wie z. B.
Häufig werden Naturkatastrophen, d.h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u. a. m.) von sogenannten „technischen Katastrophen“ unterschieden. Aber auch Naturkatastrophen bis hin zur Klimakatastrophe sind in ihren Auswirkungen stets sozial bzw. kulturell beeinflusst (sogar Man Made Disasters – vgl. Hungersnot): Wenn Menschen die Vulkanabhänge nicht besiedelt hätten, wäre ein Ausbruch oft keine „Katastrophe“. Diejenigen sog. „technischen Katastrophen“, die eine verheerende ökologische Beeinträchtigung bedeuten, bezeichnet man auch als Umweltkatastrophen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Debakel, Fiasko, Unheil
- Anastrophe
- Katastrophenschutz, Zivilschutz
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge
- Katastrophenvorbeugung, Katastrophenvorsorge, Risikoanalyse als Instrument der Katastrophenvorsorge, Notvorrat, Vorbereitung auf den Katastrophenfall
- Warnung, Frühwarnung bei Naturkatastrophen, Alarm, Notfunk
- Triage
- Katastrophensoziologie
- Katastrophismus
[Bearbeiten] Literatur
- Karcev Chazanovskij: Warum irrten die Experten?, Berlin 1990, ISBN 3341005455
- Lars Clausen/Elke M. Geenen/Elísio Macamo (Hg.): Entsetzliche soziale Prozesse. Theorie und Empirie der Katastrophen, Münster: LIT-Verlag 2003, ISBN 382586832X
- ("Erdbeben von Lissabon 1755"), mit Beiträgen von Wolf R. Dombrowsky, Odo Marquard, Franz Mauelshagen, Andreas Maurer, Wolfgang Sofsky u. a., Neue Zürcher Zeitung, 29./30. Oktober 2005, S.61-65
- Ned Halley: Das große Buch der Katastrophen, Nürnberg 2000, ISBN 3788604999
- Die großen Katastrophen und Unglücksfälle, Gütersloh 1997, ISBN 357714551X
- Charles Perrow: Normale Katastrophen, Frankfurt 1992, ISBN 3593341255
- Schutzkommission beim Bundesminister des Innern: Dritter Gefahrenbericht. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, Bonn: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2006, ISSN 0343-5164
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Katastrophe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe
- Hilfsorganisationen – Unterkategorie des Portals
- Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS
- Diakonie Katastrophenhilfe
- Katastrophenschutz e.V. – Verein zur Optimierung des Katastrophenschutzes und Rettungswesens
- Zum Hurrikan Katrina: Extra-Wiki zur Katastrophenhilfe in Louisiana und Mississippi (nur englisch)
- Katastrophenforschung
- Beispiele