Betriebsvermögensvergleich
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Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) (auch Bestandsvergleich) gem. § 4 Abs. 1 EStG ist für Land- und Forstwirte, die nach der Abgabenordnung zur Bilanzierung verpflichtet sind, vorgeschrieben. Der Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ist für Unternehmen, die nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet sind, vorgeschrieben.
Kleinunternehmern oder Freiberufler können freiwillig den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch Doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur voraus. Der Gewinn ergibt sich aus:
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres ./.Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres = Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn ./.Privatentnahmen des Wirtschaftsjahres + Privateinlagen des Wirtschaftsjahres = Gewinn / Verlust
Das für diese Art der Gewinnermittlung maßgebende steuerliche Konzept wird als Reinvermögenszugangstheorie (Georg von Schanz) bezeichnet und stellt auf die Mehrung des Vermögens innerhalb eines bestimmten Zeitraums als steuerbares Einkommen ab, während den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4-7 EStG) die so genannte Quellentheorie (Bernhard Fuisting) zu Grunde liegt.
Typisches Merkmal für doppelte Buchführung.
- siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
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