Diskussion:Betrug
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Warum ist Betrug nur vorsätzlich begehbar? 145.254.91.215 6. Jul 2005 17:50 (CEST)
- Wie bei den meisten Straftaten (vgl. § 15 StGB: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.) ist auch beim Betrug Vorsatz erforderlich, weil man -- neben dem objektiven Tatbestand -- den subjektiven Tatbestand und damit die Gesinnung des Täters als einen notwendigen Teil des Tatverwirklichung ansieht. Wer nicht Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden will und auch keine Absicht hat, sich oder Dritte daraus zu bereichern, verwirklicht keinen Betrug. Angesichts der hohen Strafdrohung wäre ein Verzicht auf den Vorsatz auch rechtspolitisch katastrophal.
- Je nach verwirklichter Tat kommt eventuell eine Unterschlagung, § 246 StGB, in Betracht, aber auch diese setzt Vorsatz bezüglich der entsprechenden Merkmale voraus. -- Idefix2005 9. Jul 2005 21:02 (CEST)
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Einleitungserklärung
Der derzeitige Einleitungssatz (seit 15:09, 1. Aug 2005) ist zwar juristisch zutreffend, unterschlägt aber den Aspekt des "nichtstrafrechtlichen" Betrugs. Vielleicht weiss jemand eine gute Ergänzung? -- Idefix2005 01:22, 8. Aug 2005 (CEST)
Tja, nennen wir's Ihnen zuliebe und der Einfachheit halber mal juristisches Fachlatein. Warum wollen Sie Deutschland schaden? Fühlen Sie sich hier nicht wohl? Probieren Sie solche Delikte wie Leistungserschleichung doch mal in anderen Staaten dieser Welt aus. Ich verspreche Ihnen Sie werden nicht immer so gut davon kommen wie in der BRD.
Aslo ich finde die Einleitung auch nicht optimal. Gerade diese sollte den vollen Umfang des Lemmas erklären. Und der Wahlbetrug zB ist strafrechtlich relevant, aber es geht nicht um Vermögen. Vielleicht könnte man sie allgemeiner halten und "rechtlich sind meist Vermögenswerte im Spiel" oder ähnliches schreiben. --Franz (Fg68at) 03:49, 4. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Warenkreditbetrug (zählt zu den Finanzierungsdelikten)
Fehlt noch (ein Unterfall ist der Stoßbetrug). -- Matt1971 ♪♫♪ 21:35, 17. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Erbschleicherei
Es fehlt leider gänzlich etwas zum Thema "Erbschleicherei", wie sowieso im ganzen Internet. Habe gerade einen (wahrscheinlichen) Fall in meinem Umkreis und wunderte mich sehr im ganzen Internet und auch hier nichts darüber gefunden zu haben (nur über so ´ne unbekannte und irrelevante Band "De Erbschleicher"). Falls es für das Wort Erbschleicherei ein anderes/weiteres gibt, würde ich mich um Aufklärung freuen.
[Bearbeiten] Beihilfe zum Betrugsversuch
Hollo Autoren zum Thema "Betrug"! Der Versuch einer Beihilfe ist als solcher nicht strafbar. Wie ist denn die effektive Beihilfe zu einem Betrugsversuch zu beurteilen? Gruß JaJo Engel