New Immissions/Updates:
boundless - educate - edutalab - empatico - es-ebooks - es16 - fr16 - fsfiles - hesperian - solidaria - wikipediaforschools
- wikipediaforschoolses - wikipediaforschoolsfr - wikipediaforschoolspt - worldmap -

See also: Liber Liber - Libro Parlato - Liber Musica  - Manuzio -  Liber Liber ISO Files - Alphabetical Order - Multivolume ZIP Complete Archive - PDF Files - OGG Music Files -

PROJECT GUTENBERG HTML: Volume I - Volume II - Volume III - Volume IV - Volume V - Volume VI - Volume VII - Volume VIII - Volume IX

Ascolta ""Volevo solo fare un audiolibro"" su Spreaker.
CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Betrug - Wikipedia

Betrug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Im strafrechtlichen Sinn:

Der Betrug ist eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung (sog. Äquivalent) zu erhalten.

Zum "Betrug im nicht-strafrechtlichen Sinne": siehe unten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in Deutschland

Das Vergehen des Betruges ist ein Straftatbestand der Vermögensdelikte. Das geschützte Rechtsgut ist nicht die Verfügungsfreiheit des Vermögensinhabers, sondern das Individualvermögen (auch das Vermögen des Staates).

Der deutsche Bundesgesetzgeber hat dies in vielen Sanktionsnormen geregelt. An erster Stelle steht § 263 Strafgesetzbuch. Spezielle Strafvorschriften für Sonderfälle des Betruges sind unter anderem der Versicherungsmissbrauch („Versicherungsbetrug“) nach § 265 StGB, der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB und der Subventionsbetrug nach § 264 StGB, der nach EU-Richtlinien gestaltet wurde. Besondere Betrugsform ist der Computerbetrug nach § 263a StGB, bei der kein Mensch, sondern eine Maschine, "getäuscht" wird.

[Bearbeiten] Gesetzliche Normierung

Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2-7 regeln die Strafbarkeit des Versuchs, besonders schwere Fälle, Bandenbetrug, die Anordnung von Führungsaufsicht sowie entsprechend anwendbare Normen.

[Bearbeiten] Systematik der Tatbestandsmerkmale

Den Tatbestand des Betrugs verwirklicht, wer alle objektiven und subjektiven Tatbestandmerkmale erfüllt.

Objektiver Tatbestand:

  • Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen. (Aufgrund der schlechten Abgrenzbarkeit spricht man von der einheitlichen Tatmodalität der Täuschung über Tatsachen.)
Täuschung ist hierbei die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll. Die Täuschung kann ausdrücklich (schriftlich, mündlich, durch Gesten), schlüssig (das Gesamtverhalten des Täters ist nach der Verkehrsanschauung als Erklärung über eine Tatsache zu verstehen) oder durch Unterlassen (nicht verhindern / beseitigen eines Irrtums trotz Aufklärungspflicht) erfolgen.
Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind (Lackner in Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rdnr. 4). Keine Tatsache ist der Preis einer Ware. Die bloße Behauptung, eine Sache sei einen bestimmten Betrag wert, stellte somit keine Täuschung über Tatsachen dar. Tatsachen sind aber Eigenschaften der Ware, an die der Preis anknüpft.
  • Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum (d.h. das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität) bei einem Dritten erregen (Hervorrufen) oder unterhalten (Erschwerung der Aufklärung oder Bestärkung der Fehlvorstellung). Daran fehlt es, wenn der Betreffende sich überhaupt keine Gedanken macht (sog. ignorantia facti).
  • Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Der Begriff des Vermögens ist hierbei stark umstritten. Nach dem vermittelnden juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff fallen hierunter zumindest die Positionen, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen.
  • Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Der Vermögensschaden wird berechnet anhand einer Gesamtsaldierung der Vermögenslagen vor und nach der Vermögensverfügung unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadenskompensation. Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind (wenn nicht, dann sog. Dreiecksbetrug). Vermögensschaden ist jedes Minus gegenüber dem vorher bestehenden Vermögen, welches nicht durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde. Eine Gleichwertigkeit ist hierbei nicht erforderlich, da hierdurch ein marktwirtschaftliches Handeln unmöglich wäre. Ein Vermögensschaden ist jedoch zumindest bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, soweit die anderen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.


Subjektiver Tatbestand:

  • Bereicherungsabsicht. Dies wird bejaht, wenn Absicht bezüglich der Erzielung eines Vermögensvorteils vorliegt; dieser muss stoffgleich zum Vermögensschaden des Opfers sein; schließlich muss der angestrebte Vermögensvorteil rechtswidrig sein, er darf also keinem fälligen und einredefreien Anspruch gegen das Opfer entsprechen.

[Bearbeiten] Versuch des Betruges

Der Versuch des Betruges ist nach der allgemeinen Lehre dann gegeben, wenn bereits zur Vornahme von Täuschungshandlungen unmittelbar angesetzt wurde. Ist der angestrebte Vermögensvorteil jedoch rechtmäßig, liegt weder ein versuchter noch ein vollendeter Betrug vor.

[Bearbeiten] Besonderheiten

Probleme bereitet die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug, da sich diese gegenseitig in ihrer Strafbarkeit ausschließen. Beim Dreiecksbetrug ist zwischen dem Betrug und dem Diebstahl in mittelbarer Täterschaft zu unterscheiden. Wer einen anderen davon überzeugt, doch bitte einen Ball aus dem Garten des Nachbarn zu holen, weil es vermeintlich sein Ball sei, obwohl er tatsächlich im Eigentum des Nachbarn steht, macht sich des Diebstahls schuldig, wenn der Ballholer (der Verfügende) mit dem Nachbarn kein besonderes Näheverhältnis aufweist. Wäre es die Großmutter des Nachbarkindes, die zu Besuch wäre, so würde es sich um einen Betrug handeln.

Ferner problematisch ist auch die Abgrenzung des Betruges vom Diebstahl bei den "Tanken ohne zu bezahlen"-Fällen. Dabei wird auf das subjektive Element abgestellt. Wer mit dem Vorsatz, ohnehin nicht bezahlen zu wollen, tankt, beginnt einen Betrugsversuch, entsteht der Wille erst beim Tankvorgang, so handelt es sich um Diebstahl. Für den Täter ist dies einerlei. Die Strafe bzw. das Strafmaß des Betruges ist dasselbe wie das des Diebstahls. Unterschiede bestehen jedoch dann, wenn der Täter eine Waffe bei sich trägt. Der Diebstahl kann dadurch weiter qualifiziert werden (z. B. § 244 StGB); bei einem Betrug fehlt diese Strafschärfung.

[Bearbeiten] Besondere Betrugsarten im juristischen Sinne

Die Kriminologie beschreibt mehrere Abarten des Betrugs und hat kriminologische Begriffe gebildet, d.h. einige Betrugsformen sind nicht eigens normiert (lex specialis), sondern fallen unter § 263 StGB (lex generalis). Im Folgenden findet sich eine Auswahl geläufiger kriminologischer Bezeichnungen:

[Bearbeiten] Vorschussbetrug (§ 263 StGB)

Siehe Vorschussbetrug

[Bearbeiten] Computerbetrug (§ 263a StGB)

Siehe Computerbetrug

[Bearbeiten] Prozessbetrug (§ 263 StGB)

Siehe Prozessbetrug

[Bearbeiten] Submissionsbetrug (§ 263 StGB)

Siehe Submissionsbetrug

[Bearbeiten] Warenbetrug (§ 263 StGB)

Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Bezahlung ist.

[Bearbeiten] Leistungsbetrug (§ 263 StGB)

Der Leistungsbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter eine Leistungserbringung verspricht und nicht erbringt und so deren Bezahlung erlangt. Eine Unterform ist der Sozialleistungsbetrug, ergo die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen.

[Bearbeiten] Waren- und Leistungskreditbetrug (§ 263 StGB)

Der Täter versucht, durch arglistige Täuschung Waren oder Werksleistungen ohne Bezahlung oder auf Anzahlung oder nach Eingehen eines Leih- oder Mietverhältnisses zu erlangen. Das Mittel zum Betrug besteht hierbei in dem Zahlungsversprechen. Der Täter ist jedoch nicht willens oder in der Lage, seinen Versprechungen nachzukommen (Stoßbetrug).

[Bearbeiten] Kreditkartenbetrug (§ 266b StGB)

Siehe Kreditkartenbetrug

[Bearbeiten] Kontoeröffnungsbetrug (§ 265 StGB)

Siehe Kontoeröffnungsbetrug

[Bearbeiten] Versicherungsbetrug (§ 265 StGB)

Siehe Versicherungsbetrug

[Bearbeiten] Darlehensbetrug (§ 263 StGB)

Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für die Vermittlung des Darlehens verlangt er Provisionszahlung im voraus. Er ist jedoch nicht willens oder in der Lage, ein derartiges Darlehen auszureichen. Ihm geht es lediglich um den Erhalt der Provisionszahlung.

[Bearbeiten] Darlehenskreditbetrug (§ 263 StGB)

Beim Darlehenskreditbetrug nimmt der Täter einen Kredit bei einer Einzelperson, Geld- oder Kreditinstitut auf, er verspricht die Rückzahlung des Kredites, ist aber nicht willens oder in der Lage, diesen Kredit zurückzuerstatten. Er täuscht also arglistig Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vor. Häufig werden Leihhäuser Opfer von Kreditbetrügern, weil der Verkäufer der Ware kein rechtmäßiger Besitzer ist: z.B. ist die Ware noch nicht bezahlt (Ratenzahlung) oder die Ware ist in dessen rechtswidrigen Besitz (durch Diebstahl/Unterschlagung).

[Bearbeiten] Kreditbetrug (§ 263 StGB)

Der Kreditbetrug ist das betrügerische Erlangen eines Kredites durch falsche Angaben (z.B. Einkommen, vorgetäuschte Rückzahlungsabsicht) oder gefälschte Dokumente (Gehaltsabrechnung).

[Bearbeiten] Einsponbetrug (§ 263 StGB)

Der Einsponbetrug ist eine gefährliche Art des kaufmännischen Warenbetruges, der bandenmäßig ausgeführt wird und bei dem die einzelnen Mitglieder der Bande die Rolle des Verkäufers, Vermittlers und des Käufers spielen. Hierbei wird der zu Schädigende durch Vorspiegelung von Gewinnaussichten verleitet, sich als Zwischenabnehmer in den Geschäftsgang einzuschalten. Durch ein günstig verlaufendes kleineres Geschäft sichergemacht - eingesponnen - wagt das Opfer den Einsatz einer größeren Summe. Es wird ihm dann entweder minderwertige oder gar keine Ware geliefert. Seine Gegenspieler "verschwinden" anschließend.

[Bearbeiten] Zessionsbetrug (§ 263 StGB)

Als Zessionsbetrug gilt die Übereignung "fauler Forderungen" unter arglistiger Vortäuschung ihrer Sicherheit zum Zwecke der Tilgung eigener Schulden oder zur Erlangung eines Darlehens.

[Bearbeiten] Akkreditivbetrug (§ 263 StGB)

Der Akkreditivbetrug ist der Einsponbetrug bei Auslandsgeschäften. Das Akkreditiv ist die Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).

[Bearbeiten] Scheckbetrug (§ 263 StGB)

Ein Scheckbetrug liegt vor, wenn der Täter im Zahlungsverkehr einen Scheck in dem Bewußtsein ausfertigt und aushändigt, dass bei Vorlage des Schecks ein entsprechender Deckungsbetrag nicht vorhanden ist (ungedeckter/„fauler“ Scheck). Überführte Täter werden sehr oft von ihrer Bank vom Scheckverfahren ausgeschlossen.

[Bearbeiten] Zimmerfallenschwindel (§ 263 StGB)

Zimmerfallenschwindler sind Täter, die bei einer Firma eine Auswahlsendung von Waren bestellen und den Überbringer im Zimmer (Hotel, Pension) warten lassen, um inzwischen selbst durch einen anderen Ausgang heimlich mit der Ware zu entschwinden.

[Bearbeiten] Wechselfalle (§ 263 StGB)

Die Wechselfalle (auch „Wechselbetrug“) ist eine Straftat, die beim Geldwechseln vonstatten geht. Wechselfallenschwindler betrügen beim Geldwechseln, indem sie unter Ablenkung des Wechslers durch Tricks oder mit Hilfe eines Mittäters das vorgelegte Bargeld zusammen mit dem Wechselgeld wieder an sich nehmen.

[Bearbeiten] Umetikettierungsbetrug (§ 263 StGB)

Der Umetikettierungsbetrug bezeichnet eine Betrugsart im Einzelhandel bei Selbstbedienung. Hierbei wechselt der Täter die Preisetiketten einer Ware aus und täuscht den Kassierer über die Höhe des Preises. Eine Tateinheit mit Urkundenfälschung liegt zudem vor, wenn auf dem Preisetikett der Name des Ausstellers vermerkt ist.

[Bearbeiten] Einmietbetrug (§ 263 StGB)

Der Einmietbetrug ist das Nutzen eines Raumes, mit der initialen Absicht, den Mietzins nicht zu entrichten.

[Bearbeiten] Spielbetrug (§ 263 StGB)

Der Spielbetrug ist der Betrug von Teilnehmern eines Spieles, bei dem um Geld gespielt ("gewettet") wird, d.h. er umfasst die Manipulation des Spielverlaufes, s.a. Falschspiel.

[Bearbeiten] Prospektbetrug (§ 264a StGB)

Der Prospektbetrug ist die Täuschung der Aktieninhaber über den wahren Vermögensstand eines Unternehmens.

[Bearbeiten] Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

Der Subventionsbetrug ist das betrügerische Erlangen einer Subvention.

[Bearbeiten] Beförderungserschleichung (§ 265a StGB; „Schwarzfahren“)

Siehe Beförderungserschleichung

[Bearbeiten] Bettelbetrug (§ 263 StGB)

Der Bettelbetrug täuscht eine Mittelbedürftigkeit vor; Beispiel: Ein Bettler gibt vor, drei hungernde Kinder ernähren zu müssen, obwohl dies nicht wahr ist. Betrug liegt allerdings erst dann vor, wenn der Vermögensschaden nur von dieser Täuschung herrührt.

[Bearbeiten] Sozialleistungsbetrug (263 StGB)

Empfänger von Leistungen wie Arbeitslosengeld o.ä. machen sich nicht nur dann strafbar, wenn sie bei der Beantragung der Leistung falsche Angaben machen. Sie sind darüber hinaus auch gesetzlich verpflichtet, jede Änderung in ihren Verhältnissen, die für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung sein könnten, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Unterlassen sie dies, machen sie sich wegen Betruges durch Unterlassen strafbar.

[Bearbeiten] Zechbetrug (§ 263 StGB)

Der Zechbetrug kommt in zwei Varianten vor. Bestellt der Täter in einer Gaststätte Speisen oder Getränke, erklärt er dadurch konkludent, dass er sowohl bereit als auch finanziell in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Tätigt er die Bestellung, ohne die Absicht zu haben, anschließend zu zahlen, täuscht er über seine Zahlungswilligkeit. Weiß er bei der Bestellung, dass er nicht in der Lage sein wird, die Rechnung zu begleichen, täuscht er über seine Zahlungsfähigkeit.

[Bearbeiten] Geringwertigkeit

Bezieht sich der Betrug lediglich auf einen geringwertigen Vermögensschaden, so ist nach § 263 Abs. 4 StGB zur Verfolgung der Tat unter Umständen ein Strafantrag erforderlich.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in Österreich

Die betrügerischen Strafdelikte zählen zur Gruppe der Vermögensdelikte und sind im österreichischen Strafgesetzbuch in den Paragraphen 146 fortfolgend geregelt.

[Bearbeiten] Betrug

Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Das Delikt normiert als Tathandlung die Täuschung über Tatsachen und als Taterfolg die Schädigung des Opfers oder eines Dritten am Vermögen. Der Betrug ist ein Vorsatzdelikt und erfordert für die Strafbarkeit einen doppelten Vorsatz. Einerseits den wissentlichen Tatvorsatz den anderen zu täuschen und so das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verleiten. Diese Vorsatzform muss wissentlich geschehen. Andererseits muss der Täter mit einem Bereicherungsvorsatz handeln, den anderen am Vermögen zu schädigen. Hier genügt der dolus alternativus.

[Bearbeiten] Schwerer Betrug

Im § 147 StGB ist die straferhöhende Qualifikation des Betrug geregelt. Die Strafdrohung erhöht sich auf ein bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn bei der Vollendung des Betruges

  • falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät verwendet werden;
  • ein zur Bezeichnung der Grenze oder des Wasserstands bestimmtes Zeichen unrichtig gesetzt, verrückt, beseitigt oder unkenntlich macht wird oder;
  • man sich fälschlich für einen Beamten ausgibt.

Die gleiche Straferhöhung tritt ebenfalls ein, wenn der Betrug einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden zur Folge hat. Übersteigt der Schaden 50 000 Euro erhöht sich die Strafdrohung auf ein bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

[Bearbeiten] Gewerbsmäßiger Betrug

Wird der Betrug gewerbsmäßig begangen so erhöhrt sich nach § 148 StGB der Strafrahmen auf mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gewerbsmäßig handelt man nach dem österreichischen Strafgesetzbuch, wenn man den Betrug in der Absicht beegeht sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

Wird ein schwerer Betrug in dieser gewerbsmäßigen Absicht begangen, erhöht sich die Strafandrohung auf von ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

[Bearbeiten] Erschleichung einer Leistung

[Bearbeiten] Notbetrug

Der Notbetrug ist im § 150 StGB geregelt und stellt ein Privileg zum Betrug nach § 146 dar. Wer einen Betrug nach § 146 StGB begeht, ist mit einer geringern Strafdrohung von nur bis zu einem Monat Freiheitsstrafe oder 60 Tagessätzen Geldstrafe zu bestrafen.

Voraussetzung für diese Priveligierung ist, dass der Betrug aus Not begangen wurde, nur einen geringen Schaden verursacht hat und keinen schweren oder gewerbsmäßigen Betrug (§§ 147 oder 148 StGB) darstellt. Außerdem handelt es sich beim Notbetrug um ein Ermächtigungsdelikt, sodass der Täter nur nach Ermächtigung des Opfers verfolgt werden darf.

Wird die Tat gegenüber dem Ehegatten, Verwandten in gerader Linie, dem Bruder oder der Schwester oder anderen Angehörigen mit dem er in Hausgemeinschaft wohnt verübt, so ist der Täter überhaupt nicht zu bestrafen.

[Bearbeiten] Rechtliche Situation in der Schweiz

[Bearbeiten] Betrug ohne Vermögensschädigung

[Bearbeiten] Betrug im nicht-strafrechtlichen Sinne

Betrug kann auch aus Motiven stattfinden, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielen. Diese Form des Betrugs ist strafrechtlich irrelevant, außer wenn der Täter gleichzeitig andere Delikte begeht, wie beispielsweise einen Meineid, eine Uneidliche Falschaussage oder eine Urkundenfälschung).

Motive sind dann immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm (siehe auch Betrug und Fälschung in der Wissenschaft). Die Bestrafung hat dann außergerichtlich zu erfolgen, z.B durch Suspension.

[Bearbeiten] Sprichwort

Bereits im Lateinischen war die Redensart mundus vult decipi ("die Welt will betrogen sein") gängig, mit der Bedeutung, dass sich Leute sehr gern betrügen lassen, wenn man ihrer Selbstliebe schmeichelt (vgl. Heiratsschwindel) oder ihre Vorurteile bedient (vgl. Sündenbock). In der Bildungssprache ist sie heute noch geläufig.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

Lackner/Kühl, StGB

[Bearbeiten] Weblink

Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel
Deutschlandlastige Artikel
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Static Wikipedia (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2007 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2006 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu

Static Wikipedia February 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu