Diskussion:Bienenrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
[Bearbeiten] Imker als Verfasser
Der Grund der Existenz dieser Regelungen ist, dass einer der Verfasser des BGB Imker war und besonderen Wert auf die Imkerparagraphen legte. Der Satz wurde von mir hierher verschoben. Es handelt sich m.E. um eine Legende. Wer ist der Verfasser des BGB? Gibt es Belege für die Auffassung? --Andrsvoss 08:12, 7. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Regelungen überflüssig
Die Ansicht, die Imker würden sich auch ohne spezielle Regelung so einigen, erscheint mir allzu optimistisch. Es wäre doch so, dass der ausziehende Schwarm die (für die Unterscheidung wilder und zahmer Tiere maßgebende) consuetudo revertendi abgelegt hätte, jedermann ein Aneignungsrecht hätte und der bisherige Eigentümer sie nicht auf fremde Grundstücke verfolgen dürfte. Diese Rechtslage würde besonders in unseren Zeiten doch jeder nutzen, um sich den Schwarm kostrenlos anzueignen. --Andrsvoss 08:16, 7. Aug 2006 (CEST)