Braten (Gericht)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Braten ist ein großes, zum Braten geeignetes Stück Fleisch oder auch das fertig gegarte Fleischstück.
Das Substantiv Braten stammt von althochdeutsch brato für „schieres Fleisch, Weichteile“ und ist mit dem Verb braten nicht verwandt. Dennoch wird die Bezeichnung seit dem Mittelhochdeutschen für „gebratenes Fleisch“ verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung ist noch in Wörtern wie Wildbret oder Wurstbrät erhalten geblieben.