Buddhistische Konzile
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Die Buddhistischen Konzile dienen zur Beratung und Abklärung der authentischen Lehre bzw. ihrer wortgetreuen Weitergabe und der Fassung in kanonischer Form. Der so entstandene Palikanon (Dreikorb) gilt noch heute den Anhängern des Theravada als authentisches Buddhawort und einzig verbindliche Richtlinie, als Inbegriff von „dhamma“, (sanskrit: „dharma“).
Für das Große Fahrzeug (Mahayana) hat weder der kanonisierte Dreikorb, noch die Konzile die gleiche Bedeutung. Obwohl auch das Mahayana ein quasi kanonisches Schrifttum hat („Sanskrit-Kanon“) ist kein Mahayana-Konzil bekannt und die unterschiedliche Vielfalt im Mahayana auch entsprechend. Soweit einzelne Schulen des Mahayana eine zentrale Führung haben, wie Gelugpa, Jōdo-Shinshū und Sōtō-shū gibt es Ansätze von verbindlichen Richtlinien und synodalen Beratungen.
[Bearbeiten] Konzile
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1. Konzil von Rajgir (480 v. Chr.): Kurz nach dem Tod des Buddha wird unter dem leitenden Mönch Mahakasyapa in Rajagriha im Staat Magadha das erste Konzil zur vereinheitlichten Festlegung der Lehren des Buddha abgehalten.
2. Konzil von Vaisali: 100 Jahre nach Buddhas Tod (ca. 383 v. Chr.) beginnt durch die Abspaltung der Mahasanghikas die Trennung in Hinayana und Mahayana.
3. Konzil von Pataliputra: 200 Jahre nach Buddhas Tod (ca. 244 v. Chr.) findet möglicherweise auf Anregung Kaiser Asokas das 3. Konzil statt.
4. Konzil von Kaschmir: Ca. 600 Jahre nach Buddhas Tod (ca. 120 n. Chr.) findet angeblich unter der Herrschaft des buddhistischen Königs Kaniska das Konzil statt, das im Zeichen des verstärkt aufkommenden Mahayana steht.
5. Konzil von Mandalay: 1871 wurde von König Mindon von Birma das Konzil der Neuzeit einberufen. Der Text der kanonischen Überlieferung wurde auf Marmortafeln graviert.
6. Konzil von Rangun: Eine autoritative Version des Palikanons wird bei diesem Konzil von 1954-1956 beschlossen. Es war ein Konzil, das ausschließlich von Theravadins anerkannt wird.