Bundesartenschutzverordnung
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Basisdaten | |
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Kurztitel: | Bundesartenschutzverordnung |
Titel: | Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten |
Abkürzung: | BArtSchV |
Art: | Rechtsverordnung des Bundes |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
FNA: | 791-1-4 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. ...) |
Letzte Neufassung vom: | 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 2005, 258) |
Inkrafttreten der Neufassung am: 1) |
25. Februar 2005 |
Letzte Änderung durch: | |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
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1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erstmals am 19. Dezember 1986 erlassen.
Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz einer EG-Verordnung von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedsstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft.
Die geltende Fassung der Bundesartenschutzverordnung stammt vom 16. Februar 2005 und wurde als Artikel 1 der "Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften" erlassen.
Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
[Bearbeiten] Weblinks
- Text der Bundesartenschutzverordnung
- Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung
- Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz
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