Bundespräsidentenwahl 1969
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Berlin, 5. März 1969 - Gesamtstimmenzahl 1036 - absolute Mehrheit 519 | ||||
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Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
1. Wahlgang | Gustav Heinemann | 514 | 49,6 % | SPD |
Gerhard Schröder | 501 | 48,4 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5% | ||
ungültige Stimmen | 3 | 0,3% | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3% | ||
2. Wahlgang | Gustav Heinemann | 511 | 49,3 % | SPD |
Gerhard Schröder | 507 | 48,9 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5% | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3% | ||
3. Wahlgang | Gustav Heinemann | 512 | 49,4 % | SPD |
Gerhard Schröder | 506 | 48,8 % | CDU | |
Enthaltungen | 5 | 0,5% | ||
nicht abgegeben | 13 | 1,3% | ||
Damit war Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. |
Bei der Wahl 1969 wurde Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. Er kandidierte als Vertreter der SPD; kurz vor der Wahl entschied sich die FDP dazu, ihn zu unterstützen, während die NPD erklärte, den CDU-Kandidaten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder zu wählen. Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“, nach der Bundestagswahl wenige Monate später kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.
Die Wahl Heinemanns war die knappste in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für seinen Gegenkandidaten Gerhard Schröder waren nicht nur die Stimmen der CDU/CSU und der NPD, sondern wahrscheinlich auch von Abgeordneten des rechten FDP-Flügels abgegeben worden.
Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erst 25 Jahre nach seiner Wahl gab es (1994) wieder einen dritten Wahlgang, in dem aber Roman Herzog mit absoluter Mehrheit gewählt wurde.