Diskussion:Bundesratspräsident (Deutschland)
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[Bearbeiten] Aufgaben
Wäre es nicht auch prima, wenn man erführe, was der B. eigentlich so macht? Bis jetzt steht hier ja hauptsächlich, wie er bestimmt wird.
[Bearbeiten] protokollarische Stellung
"In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt. Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im übrigen verfügen auch andere große Nationen nicht über offizielle Ranglisten. Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:
* Bundespräsidentin oder Bundespräsident * Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages * Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler * Präsidentin oder Präsident des Bundesrates * Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts "
Quelle: http://www.bund.de/nn_168142/Content/Hintergrund/Protokoll/Rang-und-Titulierung/Protokollarische-Rangfragen/Protokollarische-Rangfragen-knoten.html__nnn=true --Berlin-Jurist 16:02, 11. Feb 2005 (CET)
Das Grundgesetz kennt nicht den "Deutschen Bundesrat" sondern nur den "Bundesrat" (Art. 50). Ich ändere entsprechend.--Ulula 22:53, 4. Aug 2005 (CEST)