Burgmann
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Als Burgmann (auch Dienstmann) wurden im Mittelalter Mitglieder des niederen Adels bezeichnet, die eine Burg bewachten und verteidigten (Burghut).
Für seinen Dienst wurde der Burgmann mit einem Burglehen bezahlt. In der Regel gab es eine Pflicht zur Anwesenheit (Residenzpflicht) und eine zweckdienliche Bewaffnung auf eigene Kosten. Bei den Burgmannen handelte es sich anfänglich um die nachgeborenen Söhne von Rittern oder Schulzen. Die Lehen und die damit verbundenen Pflichten wurden aber bald erblich, womit sich ein neuer Stand - angesiedelt zwischen freien Bauern und dem Uradel - entwickelte. Für den Burgmann galt Lehnsrecht; Rechtsstreitigkeiten wurden vor dem Burggrafen verhandelt.
Im späten Mittelalter verschwand das Burgmannensystem. Die Burghut wurde jetzt von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen.