Butterfahrt
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Eine Butterfahrt war ursprünglich eine Einkaufsfahrt auf einem Fährschiff, die über die auf See gelegene Zollgrenze von Deutschland hinausführte. Dies ermöglichte es, innerhalb der Grenzen der Zollbestimmungen zahlreiche Artikel billiger einzukaufen als sie in Deutschland erhältlich waren. Dazu gehörte vor allem die in Dänemark damals weit preiswertere Butter, von der diese Unternehmungen den Namen erhielten. Daneben wurden vor allem auch der hoch besteuerte Tabak, Spirituosen und Parfüm gern gekauft.
Auf politischen Druck seitens der deutschen Wirtschaft wurden erschwerende Bestimmungen erlassen, so etwa, dass vor der Freigabe des Einkaufs das Schiff im Zollausland anlegen musste. Dies führte zu kuriosen Situationen in der Art, dass ein deutsches "Butterschiff" den nächstgelegenen dänischen oder auch polnischen Hafen ansteuerte und dort ein Tau auswarf, welches um den Poller am Kai geschlungen und nach wenige Sekunden sofort wieder gelöst wurde, womit das Schiff formal angelegt hatte und zurückfahren konnte.
Da die Fahrt selbst bald fast zum Nulltarif bzw. für einen symbolischen Preis angeboten wurde, wurde die Fahrt gern auch als Vergnügungsreise mit zusätzlichem Nutzen unternommen. Auf der Ostsee waren Butterfahrten bis zum Ende der 1990er Jahre aus fast allen Häfen üblich. Später wurden auch Butterfahrten per Bus in die Niederlande und nach Polen organisiert.
Heute wird mit der werbeträchtigen Bezeichnung Butterfahrt umgangssprachlich auch eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung (auch Kaffeefahrt) bezeichnet. Die Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung darf für die Reisenden aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtend sein. Dennoch ist die Butterfahrt in erster Linie ein Verkaufsinstrument und für den Ausrichter der eigentliche Zweck der Reise. Teilnehmer sind oft Pensionäre, die das Angebot der billigen Ausflugsfahrt mit inbegriffener Kaffee-und-Kuchen-Versorgung oder einem Mittagessen nutzen möchten.
Ihr Geld verdienen die im Hintergrund agierenden Veranstalter mit dem Verkauf überteuerter Produkte. Diese werden im Regelfall deshalb als völlig neu und noch nicht im Handel erhältlich verkauft. Die Teilnehmer sollen das Gefühl haben, ein Schnäppchen ergattern zu können, zumal den Produkten Eigenschaften angedichtet werden, die sie mit Sicherheit nicht haben.
Der Konsument, der danach das Gefühl hat, betrogen worden zu sein, sollte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sollte ihm dies nicht zukommen, beraten die Verbraucherzentralen gerne.
Es kommt aber oft vor, dass die Verkaufsveranstaltungen in abgelegenen Gasthöfen o.ä. stattfinden, so dass de facto keine andere Möglichkeit des Zeitvertreibs besteht, als daran teilzunehmen. Oft wird seitens der Veranstalter mit unlauteren Methoden vorgegangen („Kaufen Sie, wir fahren erst zum versprochenen Ausflugsziel wenn mindestens 10 Rheumadecken verkauft sind“); oder einer der Gäste gehört zum veranstaltenden Unternehmen und macht den Anfang, indem er begeistert irgend etwas kauft, diese sind oft auch verkaufspsychologisch geschult.
Die Propagandisten sogenannter Kaffeefahrten bieten heute dem allgemeinen Trend folgend besonders Produkte aus dem Bereich Gesundheit, Ernährung, Wellness und Tourismus an.