Charakterliche Eignung
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Charakterliche Eignung ist ein umstrittener Begriff der deutschen Rechtsprechung. So kann einem Bewerber um eine Fahrerlaubnis diese verweigert werden, wenn die zuständige Behörde befindet, dass ihm die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt. Dies kann schon der Fall sein, wenn der Betreffende einmal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ertappt wurde. Analoge Regelungen bestehen den Pilotenschein und Befähigungsnachweise die Schifffahrt betreffend.
Kritiker dieser Regelung wenden ein, dass die Führerscheinbehörde lediglich darüber zu befinden hat, ob der Kandidat fähig ist, ein Fahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu führen, und dass sie zu einem Urteil über dessen Charakter weder qualifiziert noch berechtigt ist.
Im Mai 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass die bisher gängige Praxis, beispielsweise einem Straftäter, der unter Verwendung eines Automobils ein Verbrechen begangen hat, automatisch wegen mangelnder charakterlicher Eignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, unzulässig ist.
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