Codex Iuris Canonici
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Der Codex Iuris Canonici (CIC; zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche im lateinischen Bereich und in seiner jetzigen Fassung seit dem Ersten Adventssonntag 1983 in Kraft. Der Codex von 1983 löste damit seinen Vorgängercodex, den CIC von 1917, ab. Der CIC von 1917 stellte die erste Kodifizierung des lateinischen Kirchenrechts dar. In Auftrag gegeben von Papst Pius X. und maßgeblich erarbeitet von Pietro Gasparri, setzte Papst Benedikt XV. dieses zentralisierende Rechtsbuch in Kraft. Die als Römischer Zentralismus kritisierte Stärkung der päpstlichen Rechtszuständigkeiten wurde vom Vatikan auch aus den niederschmetternden Erfahrungen päpstlicher Ohnmacht angesichts des Ersten Weltkriegs vorangetrieben. Bischofsernennungen beispielsweise dürfen seither nicht mehr unter die Kontrolle nationaler Politik fallen.
Für die auch zur katholischen Kirche gehörenden sog. unierten Ostkirchen existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).
Der CIC gliedert sich in sieben Bücher:
- Allgemeine Normen: Grundlegende Definitionen, ohne die ein Rechtswerk nicht auskommt, so etwa die Gesetzesdefinition oder die Vorschriften für die Übertragung von Kirchenämtern.
- Volk Gottes: Rechte und Pflichten aller Gläubigen, die Kirchenverfassung (Aufgaben und Rechte des Papstes, der Diözesanbischöfe, die innere Ordnung der Teilkirchen z. B. die Aufteilung in Pfarreien und Dekanaten, die Rechtsstellung der Ordensgemeinschaften.
- Verkündigungsdienst der Kirche: Hierunter fallen Predigt und Katechese, katholisches Schul- und Hochschulwesen, Religionsunterricht und Bücherzensur.
- Heiligungsdienst der Kirche: Sakramente und Sakramentalien.
- Kirchenvermögen: Verwaltungsvorschriften zu Geld- und Sachwerten der Kirche.
- Strafbestimmungen in der Kirche: Insbesondere "kirchenspezifische" Straftaten wie etwa Sakramentensimulation oder Gehorsamsverweigerung werden hier behandelt.
- Prozesse: Neben den Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen im allgemeinen finden sich hier Regelungen sowohl für das reguläre (und fast nie vorkommende) Streitverfahren über besondere Arten von Verfahren, wie z. B. das Ehenichtigkeitsverfahren (in Deutschland das häufigste Verfahren an kirchlichen Gerichten) bis hin zum Verfahren zur Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern.
[Bearbeiten] Weblinks
Text des CIC 1983
- Deutscher Text
- Lateinischer Text
- Text des CIC von 1983 (Deutsch und Latein) mit Volltextsuche
- Codex Iuris Canonici von 1917 (lateinisch)
Auslegung
- Kleines Kirchenrechtliches Wörterbuch (Kleines Stichwortlexikon zum CIC von 1983)
Handbücher, Lexika, Literatur:
- AAS: Acta Apostolicae Sedis
- Archiv für katholisches Kirchenrecht
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