Deckungskauf
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Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware, aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers, zu einem höherem Preis ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen. Den Preisunterschied muss der in Lieferungsverzug geratene Verkäufer begleichen.
Von einem Deckungsverkauf spricht man, wenn ein Schuldner z.B. bei Gläubigerverzug die Ware ersatzweise an einen Dritten verkaufen muss.
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