Dessauer Bund
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Dessauer Bund (auch Dessauer Bündnis) war eine Vereinigung katholischer Landesherren in Norddeutschland während der Zeit der deutschen Reformation, der sich der Bekämpfung sowohl von Aufständen wie der Weiterverbreitung der Lehre Martin Luthers verschrieben hatte. Der Bund wurde am 19. Juli 1525 in Dessau geschlossen. Gastgeberin war die streng katholische Fürstinwitwe und Regentin Margarete von Anhalt-Dessau, geb. von Münsterberg.
Der Zusammenschluss kam wenige Wochen nach der Schlacht bei Frankenhausen in Thüringen zustande, in welcher rebellierende Bauern niedergekämpft worden waren. Ein energisches Vorgehen gegen den Zulauf zum Protestantismus schien den katholischen Landesherren angezeigt.
Der katholische Dessauer Bund beschränkte sich innnerhalb Anhalts lediglich auf das Fürstentum Anhalt-Dessau, wohingegen die benachbarten Fürstentümer Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg bereits als zweites und drittes Land der Welt (nach dem Vorgang Kursachsens) die Reformation eingeführt hatten. Erst nach dem Tode der Dessauer Herzogin 1530 führte auch Anhalt-Dessau die Reformation ein.
Inhaltsverzeichnis[Verbergen] |
[Bearbeiten] Mitglieder
Diesem Bund altgläubiger Fürsten gehörten unter anderem an:
- Herzog Georg von Sachsen
- Brandenburgs Kurfürst Joachim I. Nestor
- Erzbischof Albrecht von Mainz und von Magdeburg
- Erich I. von Calenberg-Göttingen, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg
- Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel.
[Bearbeiten] Folgen
Die bereits dem protestantischen Glauben anhängenden Fürsten reagierten mit dem Torgauer Bund auf die neu geschaffene Situation.
Dem Dessauer Bund blieb eine durchschlagende Wirkung indes versagt. Es gelang nicht mehr, die katholischen Fürsten im Süden des Heiligen Römischen Reiches zum Beitritt zu motivieren. Auf dem Reichstag zu Speyer (1526) versuchten sich die Anhänger beider christlicher Glaubensrichtungen politisch im Kompromisswege zu verständigen. Das Wormser Edikt wurde aufgehoben. Der Reichsabschied enthielt die Duldung der neuen Glaubensrichtung bis zu einem Konzil.