Wormser Edikt
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Als Wormser Edikt wird ein Erlass von Kaiser Karl V. bezeichnet, in dem die Reichsacht über Martin Luther verhängt wurde. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 wurde Luther letztmalig verhört. Da Luther in den zwei Verhandlungen am 17. April und am 18. April jeglichen Widerruf ablehnte, wurde über ihn die Reichsacht verhängt. Zuvor war er durch die päpstliche Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Die Bannbulle zog zu der damaligen Zeit immer automatisch die Reichsacht nach sich, so dass strenggenommen die Ausfertigung des Wormser Edikts überflüssig war.
Der Luther in seiner Verteidigungsrede zugeschriebene Ausruf "Hier stehe ich und kann nicht anders!" gilt mittlerweile gemeinhin als literarische Erfindung Philipp Melanchthons, durch die Luthers Auftreten in Worms in populärer Weise dramatisiert werden sollte.
Das Wormser Edikt verbot die Lektüre und die Verbreitung der Schriften Luthers über seine Lehre und ordnete die Verbrennung an. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen.
Da das Wormser Edikt erst nach der Abreise der Mehrheit der Reichsstände von der verbliebenen Minderheit beschlossen wurde, erlangte es keine Rechtsgültigkeit und konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden. Deshalb wurde das Wormser Edikt unter dem Kurfürsten von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt. Karl V. fehlte auch die entsprechende Macht und Autorität, seinen Beschluß gegen das allgemeine Reichsrecht durchzusetzen. Zu einer zeitweiligen Beruhigung in der "konfessionellen Frage" führte auch der Umstand, dass der Kaiser anschließend fast ein Jahrzehnt nicht mehr im Reich weilte.
Siehe auch: Speyerer Protestation
[Bearbeiten] Literatur
- Manfred Heschke: Das Wormser Edikt und das Ende des Mittelalters. München 1972.
- Gerhard Liebig: Protestantische Kirchwerdung und Wormser Edikt. Karl V. als lutherischer "Kirchenvater" wider Willen. Archiv für lutherische Theologie 24 (1995).