Die Acht Alten Orte
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Die Acht Alten Orte waren diejenigen Kantone der Schweiz, welche von 1353 (Beitritt von Bern) bis 1481 (Beitritt von Freiburg und Solothurn) die Alte Eidgenossenschaft bildeten.
Die acht Orte waren:
Die Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte entstand durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Dabei handelte es sich um einen äusserst heterogenen Staatenbund, welcher auf einer Reihe von Verträgen bestand, an welchen teilweise nicht einmal sämtliche Orte beteiligt waren. Dennoch bildete sich aus diesem Bund allmählich die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Heiligen Römischen Reiches heraus.
Am Ende dieser Epoche stand das Stanser Verkommnis, welches den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.