Dienstliche Veranstaltung (Soldatengesetz)
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Dienstliche Veranstaltungen (DVag) sind ähnlich wie Wehrübungen angelegt aufgrund des Soldatengesetzes. Sie dienen hauptsächlich der Weiterbildung der Reservisten der deutschen Bundeswehr im Rahmen der freiwilligen beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit. Dabei spielt es keine Rolle ob der Soldat in einer Mob-Verwendung derzeit eingeplant ist oder nicht. Daran teilnehmen können alle ehemalige Soldaten der deutschen Bundeswehr.
Reservisten werden zu einer Dienstlichen Veranstaltung durch das zuständige Verteidigungsbezirkskommando (VBK) eingeladen, sie werden damit Soldat mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Sie haben damit auch die sogenannte Uniformtrageerlaubnis, so dass sie berechtigt sind, die deutsche Uniform gemäß der ZDv 37/10 zu tragen. Hierbei führen sie auch den zuletzt erreichten Dienstgrad. Während des Zeitraums der DVag entfällt zudem der Dienstgradzusatz d. R..
Die Zuziehung erfolgt aufgrund der freiwilligen persönlichen Meldung beim Feldwebel für Reservistenangelegenheiten, welcher dem jeweiligen VBK angegliedert ist.
Dienstliche Veranstaltungen können bis zu drei Tagen andauern, danach gelten sie rechtlich als Wehrübungen und der Soldat bzw. Reservist hätte danach Anspruch auf Wehrsold oder sogenanntes Dienstgeld. Neuerdings gilt auch für Dienstliche Veranstaltungen wie für Wehrübungen die Rentenversicherungspflicht, der Bund zahlt daher Beiträge zur Rentenversicherung.
Bei einer Dienstlichen Veranstaltung entfällt der Anspruch auf Zahlung des Wehrsolds nach dem Wehrsoldgesetz. Reservisten haben aber grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten zum Veranstaltungsort der Dienstlichen Veranstaltung gemäß Bundesreisekostengesetz, wenn dies nicht bereits vorher auf der Einladung durch das zuständige Verteidigungsbezirkskommando abgelehnt wird.