Dienstvorschriften der Bundeswehr
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Dienstvorschriften der Bundeswehr sind dienstliche Anweisungen, die für alle Soldaten bindend sind. Für alle Dienststellen gelten die Zentralen Dienstvorschriften (ZDv), Vorschriften, die jeweils nur in ihrer Teilstreitkraft Anwendung finden nennen sich:
- Für das Heer die Heeresdienstvorschrift („HDv“).
- Für die Luftwaffe die Lufwaffendienstvorschrift („LDv“)
- Für die Bundesmarine die Marinedienstvorschrift („MDv“).
Darüber hinaus gibt es untergeordnete Vorschriften wie beispielsweise
- technische Dienstvorschriften („TDv“) für nahzu jegliches technisches Gerät
- Allgemeine Umdrucke
- Besondere Anweisungen
- Allgemeine Anweisungen für die Truppenausbildung
- Erlasse und
- Befehle (herunter bis auf mündliche Befehle eines Vorgesetzten).
Die Bezeichnung „untergeordnet“ ist hier so zu verstehen, dass die o.g. Vorschriften/Befehle formal der ZDv, der HDv/LDv/MDv untergeordnet sind. Es gibt auch Vorschriften oder Befehle, die der ZDv entgegenstehen. Hier gilt der Grundsatz, dass das speziellere Gesetz das allgemeinere Gesetz schlägt.
Die Dienstvorschriften können teilweise auch Gesetzestexte oder Verwaltungsvorschriften beinhalten.
Der Erlass BMVg Fü S I 3 - Az 35-08-07 vom 20. September 1982 (Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr) zur ZDv 10/1 „Innere Führung“ hat beispielsweise für alle Truppenteile Verhaltensmaßregeln für die Traditionspflege der deutschen Streitkräfte erlassen.
Dienstvorschriften werden gemäß den Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift -ZDv 90/1- "Die Dienstvorschriften der Bundeswehr" erstellt.
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