Vorgesetzter
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Ein Vorgesetzter ist eine Person, der innerhalb einer Organisation die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.
Ein Vorgesetzter hat die Aufgabe, Ziele für die Gruppe zu formulieren, diese zu verwirklichen und die Mittel hierzu auch unerwarteten Situationen anzupassen. Vorgesetzte wirken nicht nur nach außen, sondern regeln auch das Verhalten der Gruppenmitglieder und überwachen die Gruppennormen (Mitarbeiterführung).
[Bearbeiten] Vorgesetzte nach deutschem Beamtenrecht
Innerhalb von Behörden ist ein Vorgesetzter (auch Amtsvorgesetzter genannt) jeder Beamte, der einem anderen Beamten in Bezug auf dessen dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann.
Zu unterscheiden ist er beamtenrechtlich vom Dienstvorgesetzten, der für alle dienstrechtlichen Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten eines Beamten zuständig ist (Disziplinarmaßnahmen, Genehmigung von Dienstreisen oder Urlaub). Wer Dienstvorgesetzter ist, ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Das Bundesbeamtengesetz legt für Bundesbeamte fest, dass die jeweilige oberste Bundesbehörde Dienstvorgesetzter ist, wenn kein anderer bestimmt wurde.
Das Deutsche Richtergesetz bestimmt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften sinngemäß auf Richter anzuwenden sind.
[Bearbeiten] Vorgesetzte bei der deutschen Bundeswehr
Bei der Bundeswehr ist aufgrund besonderer Umstände des Dienstes eine abweichende Regelung getroffen. Die Vorgesetztenverordnung teilt die Vorgesetzen in
- Unmittelbare Vorgesetzter
- Fachvorgesetzte
- Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich
- Vorgesetzte aufgrund des Dienstgrades
- Vorgesetzte aufgrund besonderer Anordnung
- Vorgesetzte aufgrund eigener Erklärung
ein.
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