Diskussion:Dividende
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[Bearbeiten] Einleitung
Ich finde die Einleitung geht bezüglich der Differentierung des Ex-Tages etwas zu weit. Wenn man sich einen Überblick verschaffen will, interessiert das erstmal wenig
[Bearbeiten] Gewinnausschüttung
Ich wurde von Gewinnausschüttung zu Dividende weitergeleitet. Mich interessiert aber mehr die Gewinnausschüttung bei Glücksspielen, z.B. bei Roulette 98%, oder Lotto ca. ? 50%.
Der Artikel beschreibt einseitig die Dividende einer AG, wie ist es mit Dividenden von Genossenschaften (z.B. coop eG)? -- Sciurus 00:11, 30. Okt 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Erhalt der Dividende
Die Erklärung zum Erhalt der Dividende ... muss die Aktie am "Ex-Tag" im Depot ... ist für Leihen unverständlich. Was ist der Ex-Tag !?!? Tag der Hauptversammlung, Tag danach, anderer Tag !?
[Bearbeiten] Wirft Fragen auf!
Diese Frage habe ich mir auch gestellt: Was ist der Ex-Tag???
Und was heißt, dass eine Dividende "aus dem Kurs herausgerechnet" wird?
Eigentlich wollte ich nur wissen, in welcher Form eine Dividende an den Aktionär ausgezahlt wird. Auf diese Frage habe ich auch keine Antwort gefunden. (Es steht aber in dem, meiner Meinung nach besser strukturierten, englischen Artikel.)
- Der Ex-Tag ist ein bestimmter Tag einige Monate vor der Hauptversamlung. Der genau Termin variert von AG zu AG. Wer am Ex-Tag mindestens eine Aktie des Unternehmens besitzt, erwirbt damit ein Anrecht auf die Teilnahme an der HV sowie der Auszahlung einer Dividende. Entschließt er sich an der HV teilzunehmen, so muss er das schriftlich bekunden. Hat er das getan, sind die Aktien bis zur HV für Verkauf gesperrt. Dies gilt nicht für Aktien des gleichen Unternehmens, welche nach dem Ex-Tag erworben wurden - sie wirken sich nicht mehr aus. Die Anzahl der Aktien am Ex-Tag ist auch für die Dividende ausschlagebend. Die Dividende wird in der Regel auf das Konto überwiesen. PF20060518
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- Auch das stimmt nicht ganz; hier ist vom Bestandsstichtag für die Teilnahme an der HV die Rede. Am Ex-Tag wird das Anrecht auf die Zahlung der Dividende von der Aktie selbst abgetrennt und der Börsenkurs automatisch um den Betrag der Dividende reduziert. Die Dividende wird dann am oder nach dem Ex-Tag ausbezahlt (in der BRD üblicherweise am ersten Tag nach der HV). Der Ex-Tag kann frühestens einen Tag nach der HV sein, da die HV erst über die Zahlung der Dividende beschließt - solange der Betrag der Dividende noch nicht feststeht, kann ja auch nicht der Börsenkurs angepaßt werden. (Ausnahme: Bei Interimdividenden, über deren Zahlung die Unternehmensleitung selbst entscheiden darf, wenn die Unternehmenssatzung bzw. ein HV-Beschluß das vorsieht, ist der Ex-Tag natürlich völlig unabhängig von der HV.)
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- In grauer Vorzeit hat man am Ex-Tag tatsächlich den Dividendenkupon (Schein) von der Aktie abgeschnitten, über seine Bank bei dem Unternehmen eingereicht und dafür die Dividende ausbezahlt bekommen. Heutzutage werden Aktien überwiegend in Sammelverwahrung ohne Stückeausdruck (also Papier) gehalten und das ganze wird elektronisch abgewickelt.
[Bearbeiten] persönliche Dividendenrendite
Die hier beschriebene persönliche Dividendenrendite erscheint mir fragwürdig!
Neben der tatsächlichen Dividendenrendite (bezogen auf den aktuellen Kurs) würde ich dann eher die Aktienrendite angeben. --Raubfisch 17:07, 16. Mai 2006 (CEST)
Vor allem sind die Zahlenwerte völlig unrealistisch. Eine Dividendenrendite im zweistelligen Bereich ist äußerst unüblich und eher die Folge eines vorangegangenen Absturzes des Aktienkurses!